Fahrschule (Praktischer Teil: Klasse: B): Erst Übungsstunden, dann Pflichtstunden?
Hallo Leute,
ich habe seit einigen Jahren mein Führerschein erworben, aber was ich von einer Bekannten hörte, glaube ich nicht ganz recht.
Bei mir wurden früher die Pflichtstunden zuerst abgearbeitet und dann wurde überlegt, ob noch Übungsstunden gemacht werden müssen oder nicht. Ausgenommen Autobahnfahrten, die wurden verschoben, bis der Fahrlehrer vertrauen hatte. Aber ich hatte nur die Pflichtstunden benötigt.
Bei meiner Bekannten werden aber erst Übungsstunden gefahren und gehen somit nicht von den Pflichtstunden runter.
Meine Frage:
Ist das denn rechtens? Logisch wäre doch Pflichtstunden, ggf. Übungsstunden und dann Sonderfahrten bzw. Pflichtstunden, Sonderfahrten und ggf. Übungsstunden.
Wer kann mir hier helfen bzw. seine Erfahrungen nennen?
Liebe Grüße