Fahrschule möchte erneut Anmeldegebühren?
Hallo zusammen,
meine Tochter hat sich vor 1 Jahr bei einer Fahrschule angemeldet. Anmeldung über 300 Euro gezahlt, Theoriestunden soweit erledigt, nur zur Prüfung hat sie es bis dato nicht gebracht. Nun wollte sie das Thema endlich erledigen und die Fahrschule möchte aber nun noch einmal die 300 Euro Anmeldegebühren haben. In den Unterlagen die wir mitbekommen haben steht nichts von all dem. Gibt es so ein Gesetz oder ist es einfach nur eine eigene Geschichte von der Fahrschule selber?
5 Antworten
Das fusst gesetzlich auf keiner Grundlage
Hallo, da müßt ihr mal in die AGBs der Fahrschule schauen, da wir wahrscheinlich eine Zeitspanne drin stehen in der der Schein gemacht werden sollte.
Der Fahrschüler hat nach Antragstellung ein Jahr Zeit die die Theorieprüfung zu machen. Danach verfällt der Antrag. Das ist sogar gesetzlich geregelt
Anmeldung über 300 Euro gezahlt, Theoriestunden soweit erledigt,
Wenn das vor mehr als einem Jahr war, dann ist das jetzt so als hätte das nie stattgefunden. Es wurde nie ein Führerschein beantragt, es wurden nie Theoriestunden gemacht. Weil das nach einem Jahr verfällt.
Nun wollte sie das Thema endlich erledigen
...sprich, eine neue Fahrausbildung bei 0 beginnen.
und die Fahrschule möchte aber nun noch einmal die 300 Euro Anmeldegebühren haben.
Wenn eine Fahrausbildung ganz von vorne anfängt, d.h. die Fahrschule all ihre Leistungen ganz von vorne erbringen muss, ist doch auch klar dass die Gebühren ganz von vorne wieder beginnen, oder?
Und es wird ganz sicher auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule was stehen, dass die Ausbildung nach Ablauf eines Jahres automatisch endet.
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Solltest du deiner Tochter den Führerschein sponsern, kannst du sie ja mal rund machen, dafür dass sie mit ihrem Nichtstun im Lauf des letzten Jahres 300 € verschwendet hat. Das ist für viele Menschen viel Geld.
Wenn deine Tochter den Führerschein selbst bezahlt, kann sie ja selbst drüber nachdenken, wie blöd es ist, das Geld jetzt nochmal bezahlen zu müssen.
Vielen dank für die Antwort. Es geht ja darum das sie keinerlei Theorie Stunden mehr von der Fahrschule bekommt und quasi nur noch in die Prüfung muss. Also verstehe ich nicht wieso man diese Pauschale noch einmal investieren soll. Laut der Fahrschule steht das wohl in deren AGBs welche wir noch nicht mal ausgehändigt bekommen haben. Unabhängig von der Nachlässigkeit 1 Jahr das Thema auf Eis gelegt zu haben müsste man uns doch diese Informationen im vorwege geben bzw die entsprechenden Infos ausgedruckt mit in die Unterlagen packen.
Naja nach einem Jahr läuft der Antrag aus. Den muss man dann neu stellen.
Gültigkeit. Dein Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Ich hab noch was dazu gefunden. Gerade der letzte Abschnitt ist hier relevant:
Der Führerscheinantrag
Der Führerscheinantrag muss nach § 21 FeV schriftlich gestellt werden. Auf Verlangen der Behörde ist das persönliche Erscheinen des Bewerbers erforderlich. Die Vorschrift sagt auch, was dem Antrag beizufügen ist.
Das Verwaltungsverfahren
Paragraf 22 FeV regelt das Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle. Gibt es keine Versagensgründe, muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen lassen und ihn, falls keine Prüfung vorgeschrieben ist, dem Bewerber aushändigen. Ist eine Fahrerlaubnisprüfung vorgeschrieben, hat die Behörde die zuständige Technische Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein zu übersenden. Nach bestandener Prüfung hat der Sachverständige den Führerschein auszuhändigen und der Behörde das Datum der Aushändigung mitzuteilen.
Gültigkeit des Prüfauftrags
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zu jeder Zeit Herrin des Verfahrens, der Sachverständige/Prüfer nur ihr Erfüllungsgehilfe.
Der Prüfauftrag ist zurückzugeben, wenn
die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten seit Eingang des Prüfauftrages bestanden worden ist,
Die Fahrschule hat sich bei der Ausgestaltung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen wohl an der Empfehlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände orientiert, so dass dort folgender Satz steht:
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
ist es ein und dieselbe Fahrschule?