Fahrschule bezüglich psychischen Erkrankungen angelogen?

3 Antworten

Wenn du eine ärtzlich diagnostizierte psychische Erkrankung hast ( und nicht diese Modekrankheit in der jeder meint er sei deppresiv....) und das rauskommt, kann sich das je nach Schwere auf deine Fahrtauglichkeit auswirken.

Also kann sein, dass dir der Führerschein im Nachhinein aberkannt wird. Kommt natürlich auf die Krankheit an.


oOAlmaOo 
Beitragsersteller
 11.08.2019, 20:20

Oje, es ist borderline.

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Rolajamo  11.08.2019, 20:23
@oOAlmaOo

VG München v. 04.04.2007:

Das Borderline-Syndrom ist in der Anlage 4 nicht genannt. Unter Krankheiten des Nervensystems nach Nr. 6 lässt es sich nicht subsumieren. Die Erkrankung stellt auch keine psychische (geistige) Störung nach Nr. 7 dar. Das Vorliegen des Borderline-Syndroms alleine führt damit noch nicht zum automatischen Verlust der Fahreignung, die einen Führerscheinentzug zur Folge hätte. Da das Borderline-Syndrom auch in Verbindung mit Alkohol- und anderem Drogenmissbrauch auftreten kann, bestehen grundsätzlich gegen die Überprüfung der Fahreignung des an Borderline leidenden Fahrerlaubnisinhabers unter diesem Gesichtspunkt keine Bedenken. Dafür muss jedoch mindestens eine mittelbare Beziehung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen.

Brauchst dir an sich keine Sorgen machen. Vielleicht mal anonym den Fahrlehrer anfragen, wie schlimm die Falschangabe ist.

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Eine falsche Angabe auf dem Antrag kann im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Nun kenn ich mich mit Borderline nicht aus. Wenn du in die Fahrerlaubnisverordnung siehst, und zwar Anlage 4 Nr. 7, wirst du vielleicht fündig, was auf dich zutrifft:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du mit Deiner psychischen Verfassung in der Lage bist Fahrstunden zu leisten und die Prüfung zu machen, dann würde ich mir um die spontane "Lüge" keine Sorgen machen.