Fahrkostenrückerstattung bei FSJ?

3 Antworten

Hallo. :) Ich selber bin gerade im FSJ und muss jeden Tag mit dem Zug zum Einsatzort. Eine Kostenrückerstattung gibt es leider nicht. Allerdings bekommst du in deinem FSJ monatlich eine kleine Aufwandsentschädigung bzw. ein Taschengeld in dem Fahrtgeld eingerechnet ist. Und genau wie schon erwähnt, kannst du it der Bescheinigung und deinem FSJ Ausweis einen Anspruch auf Schüler, Studenten oder Azubitickets bekommen. :)

Hi,

F wie Fahrtkosten

Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Freiwillige in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Als Berechtigungsnachweis gilt der Freiwilligenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung von Einsatzstelle/Träger.

Die BahnCard 25 und die BahnCard 50 können entsprechend ermäßigt bezogen werden. Die Einsatzstellen oder Zentralstellen bzw. Träger haben die Möglichkeit, in Absprache mit den Freiwilligen einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einem ÖPNV-Ticket, vorzusehen.

die Antwort hat mich nur eine Suchanfrage im WWW gekostet. Also vielleicht erstmal selber suchen und dann hier fragen.

Gruß Lesemaus


Lesemaus21  19.02.2015, 00:39

Stimmt da hast du recht. Ich würde zur Not einfach mal bei meiner Einsatzstelle nachfragen. Da ich sogar umziehen musste haben die mir sogar meine Miete und Nebenkosten gezahlt. Deine Eltern bekommen aber weiterhin Kindergeld für dich. Da kannst du aber auch noch mal nachlesen und dich vielleicht auch an die wenden:

http://pro-fsj.de/index.php/a-b-c

asiahair 
Beitragsersteller
 17.02.2015, 16:35

aber die Bahncard 25 und 50 gilt doch nicht mit Bus

Soweit ich weis NEIN. Wen su zuhause wohnst bekommst du ja das wohngeld ausbezahlt und essen geld ( evtl auch) . Das ist dan Praktisch mit dem Fahrgeld gleichzusetzen.