Hi,

das habe ich auf folgender Website gefunden:

http://pro-fsj.de/a-b-c/

D wie Dauer

Der BFD sowie FSJ/FÖJ werden in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet. Im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes kann die Einsatzstelle bzw. der Träger den Freiwilligendienst in Blöcken mit mindestens dreimonatiger Dauer anbieten. Im Ausnahmefall kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monate dauern. Der Gesetzgeber hatte dabei insbesondere Programme für benachteiligte Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Blick.

Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Das bedeutet, dass in diesem Rahmen Freiwilligendienste bei verschiedenen Einsatzstellen und in verschiedenen Einsatzfeldern geleistet werden können

Außerdem hieß es bei mir damals wenn man alle 5. Seminarwochen hat wird es auf jeden Fall anerkannt, denn ich habe durch einen Ausbildungsplatz auch nur 11. Monate gehabt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi,habe das hier dazu gefunden.L wie LeistungenDie Einsatzstellen bzw. Träger eines Freiwilligendienstes können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle bzw. Träger vereinbart.

W wie Wohngeld

Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im FSJ/FÖJ bzw. BFD prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug an den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des Freiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.


Gruß Lesemaus

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Hi,

also davon das es wegen einem FSJ in einem anderen Bundesland vom Arbeitsamt Ärger oder Probleme geben könnte hab ich noch nicht gehört.

Du solltest halt auf jeden Fall dann mit der Einsatzstelle abklären das die auf jeden Fall eine kostenfreie Wohnung zur Verfügung steht.

Aber frag doch dort nochmal nach:

http://pro-fsj.de/

Das ist die Website des Arbeitskreises FSJ.

Die können dir entweder direkt helfen oder Sie können dir sagen an wenn du dich wenden kannst.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi.

das Spiel hier haben wir im FSJ gespielt:

Werwolfspielen

 

Wichtig zu wissen ist eigentlich nur: Werwölfe wird in einer Gruppe ab 8 Personen unter Anleitung eines

Spielleiters/einer Spielleiterin gespielt. Man muss also die Regeln nicht unbedingt kennen, sondern wird

im Verlauf des Spiels immer wieder angeleitet (falls man nicht vorher schon abgemurkst wird). Einzig das

Studium der unten abgebildeten Spielkarten kann hilfreich sein, damit man beim verdeckten Angucken

der eigenen Rolle nicht laut rufen muss: "Was ist denn das für eine Karte?" (gäll, Paul...).

Spielsituation

Wir befinden uns in in dem malerischen Dörfchen Düsterwald. Doch die Idylle trügt.

Seit geraumer Zeit treibt ein Rudel Werwölfe sein Unwesen und jede Nacht fällt seinem unstillbaren

Hunger ein Dorfbewohner zum Opfer.

In dem Bestreben, das Übel auszurotten, greifen die Dorfbewohner ihrerseits zur Selbsthilfe

und der einst beschauliche Ort wird zur Bühne für ein erbittert geführten Kampf ums nackte Sein.

 

Spielziel

Für die Dorfbewohner: Die Werwölfe ausrotten und den Frieden wiederherstellen.

Für die Werwölfe: Alle Bewohner fressen oder sonstwie ausschalten.

(Manche Sonderrollen haben u.U. abweichende Spielziele)

Die Rollen kannst du dir unter diesem Link noch anschauen:

http://www.werwolfspielen.info/Spielregeln.htm

Viel Spaß.

Gruß Lesemaus

  

 

 

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Hi,

ich habe mein FSJ über das BDKJ gemacht.

Hier kann man auch noch einiges nachlesen:

http://pro-fsj.de/

Außerdem Stellen auch viele Träger oder Einsatzstellen ihre Angebote auch auf der Jobbörse des Arbeitsamtes rein.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi,

ich war noch später dran als du. Ich wollte eigentlich damals in den Kinderbereich, habe aber dadurch dort nichts mehr bekommen. Dafür habe ich einen Hammer FSJ Platz bekommen den ich vielleicht wenn ich früher dran gewesen wäre nicht bekommen hätte. Also du siehst. Es ist nie zu spät.

Gruß Lesemaus

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Hi,

als ich mein FSJ gemacht habe waren bei uns auch Minderjährige in den Fortbildungskursen. Die durften halt nicht so lange Arbeiten und hatten mehr Mittagspause und auch mehr Urlaubstage. Jugendarbeitsschutzgesetzt.

Das habe ich noch unter folgendem Link dazu gefunden:

http://pro-fsj.de/index.php/a-b-c

A wie Altersgrenze

Am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und am Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren). Das FSJ und das FÖJ richten sich als Jugendfreiwilligendienste an Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag. Für den BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben.

Notfalls kannst du mit denen sicher auch direkt Kontakt aufnehmen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß Lesemaus

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Hi,

F wie Fahrtkosten

Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Freiwillige in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Als Berechtigungsnachweis gilt der Freiwilligenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung von Einsatzstelle/Träger.

Die BahnCard 25 und die BahnCard 50 können entsprechend ermäßigt bezogen werden. Die Einsatzstellen oder Zentralstellen bzw. Träger haben die Möglichkeit, in Absprache mit den Freiwilligen einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einem ÖPNV-Ticket, vorzusehen.

die Antwort hat mich nur eine Suchanfrage im WWW gekostet. Also vielleicht erstmal selber suchen und dann hier fragen.

Gruß Lesemaus

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