Fahrflucht?
Ich bin vom Staatsanwaltschaft wegen einem Fahrflucht mit 2 Monate Fahrverbot und Bußgeld bestraft.
Mein Führerschein musste ich auch an die Staatsanwaltschaft nicht an die Führerscheinstelle in meiner Stadt schicken.
Als ich die Fahrflucht begegnet habe, war ich noch in der Probezeit. Jetzt meine Probezeit ist schön abgelaufen von 6 Monaten bevor ich den Urteil mit dem Fahrflucht kriege.
In diesem Fall wie lange normalerweise dauert bis ich den Bescheid von der Führerscheinstelle bekomme.?
Zweitens bin ich jetzt praktisch in der Probezeit, gilt bei mir die Regeln auch für die Probezeit?
Letzte Frage ich habe selber mit der Pflegeverfährin in der Staatsanwaltschaft. Und sie meinte der Befehl geht nur um ein Fahrverbot und Bußgeld und keine Verlängerung der Probezeit, die Frage könnte so was sein. Ich habe sie noch gefragt ob was an meine zuständige Führerscheinstelle zugeschickt wurde, hat sie gesagt nein . Ich habe auch keinen Berief von der Versicherung bzgl. Der Übernahme von Schadkosten von dem anderen Auto..
Könnte jemand mir sagen, wie es läuft und wir wird die Info zwischen den Behörden vermittelt ..
Danke im Voraus
1 Antwort
Dein Deutsch ist leider so schlecht, dass ich nur die Hälft einigermaßen verstanden habe.
Aber ich sag mal so. Du wirst das Urteil schon schriftlich bekommen und da steht dann alles im Detail drinn.
Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass deine Probezeit keine Verlängerung bekommt. Fahrerflucht ist keine Kleinigkeit. Wenn ich mich nicht irre verlängert sich die Probezeit um weitere 4 Jahre. Und das definitv zurecht!