Fällt es unter Urkundenfälschung, seinen eigenen Perso "farbig" zu kopieren, sowie auch die Meldebestätigung vom Bürgeramt und einen "Kopie"-Stempel draufzutun?

6 Antworten

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Eine erkennbare Kopie ist niemals eine Urkunde. Entsprechend ist der Straftatbestand nicht eröffnet.


rallerapper799 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 01:18

Ab wann gilt es denn als erkennbar? denn ich meine: die Meldebestätigung hat den Stempel des Bürgeramts immer noch in derselben Farbe.

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Horst7689  28.08.2021, 01:36
@rallerapper799

Eine Urkundenfälschung bestätigt ja auch erst dann den Straftatbestand, wenn die Urkunde oder das offizielle Dokument (muss nicht unbedingt eine Urkunde sein) eine Fälschung des Originals aufweist oder komplett frei erfunden ist:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe
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EBoogaloo  28.08.2021, 01:39
@rallerapper799

Außerdem muss für den Straftatbestand auch ein Vorsatz vorhanden sein.
Du willst ja niemanden täuschen, du hast also das Dokument tatsächlich so im Original bekommen.

Würdest du jetzt die Meldebestätigung selbst zusammenschustern oder etwas in der Kopie so ändern, dass die änderung nicht auffällt, mit der Absicht jemanden zu täuschen sähe das anders aus.

Du darfst also auch sachen schwärzen wenn sie nicht relevant für den Bearbeitungsprozess sind manch ein Bearbeiter wird aber dann schnell bockig, vorallem die Experten in Jobcentern.

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Ruf doch einfach dort an und frage nach.

Dann wird dir da schon jemand sagen können ob es reicht selbst eine Kopie anzufertigen (eine schwarzweiß-Kopie reicht doch in der Regel, man muss nicht extra alles bunt kopieren).

Das mit dem Stempel "Kopie" erübrigt sich dann auch.

Du hättest keine unechte Urkunde hergestellt oder sie verfälscht, bzw. eine Ansicht in der Strafrechtswissenschaft führt an, dass Fotokopien schon gar keine Urkunden sein können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein. Grundsätzlich darf eine Ausweiskopie nur vom Inhaber oder mit dessen Zustimmung erstellt werden. Ob farbig oder nicht - egal. Nur muss die Kopie als solche gekennzeichnet werden. Nicht für den Zweck notwendige Daten dürfen (und sollten!) in der Kopie geschwärzt werden.

Zur Unsitte des Ausweiskopierens durch Hinz und Kunz folgender Artikel: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/personalausweis-darf-nicht-gescannt-und-gespeichert-werden_230132_210974.html

Woher ich das weiß:Recherche

Ist das denn tatsächlich so einfach, einen Wohngeldantrag zu stellen?

Also ohne persönlich vorstellig zu werden oder den echten Ausweis vorgelegt zu haben?


rallerapper799 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 01:25

Fraglich. Denn sie verlangen in ihrem Schreiben nicht um persönliches Erscheinen, schließen also nicht unbedingt das Zusenden aus. Sie schreiben nur, dass sie die Unterlagen bis zu einer gewissen Frist vollständig vorliegen haben müssen.

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