Fällt Dienst bei der Bundeswehr grundsätzlich unter §12a GG?

4 Antworten

Nein, §12a GG besagt, dass Männer zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden können, darunter fällt nicht der Dienst in der Bundeswehr, es geht ausschließlich um den verpflichtenden Dienst in der Bundeswehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Nutzer1977949  08.11.2023, 23:56

Wenn man sich Art 3 des GG durchliest, fällt einem sofort auf, das der Art 12a.gegen Art 3 verstößt. Art 3 Abs 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Demzufolge ist Art 12a laut dem GG nicht durchsetzbar.

0
Hrimthur  09.11.2023, 07:56
@Nutzer1977949

Doch, ist es, da das Grundgesetz nicht ohne Ausnahmen gilt. Hör auf mich vollzulabern.

0
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden

Wenn die Wehpflicht aktiv wäre, ja denn wäre dies wohl so ziemlich genau das was der Artikel 12a GG so sagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mittlerweile a. D.

Nein. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Trotzdem ist jeder ab 18 wehrpflichtig, bis mindestens 60.

Hier geht es um wehrPFLICHT

Heutzutage sind es freiwillige verträge, also nein. Hinweis darauf ist schon Mal, dass es mit " MÄNNER" losgeht. Gibt auch Frauen an der waffe...