Als Fwdl Augenlasern/Bundeswehr?
Was wenn ich mir als Fwdl für 12 Monate nach drei Monate die Augen lasere. Der Karriereberater meinte ich wäre wenn ich das vor der Bundeswehr mache für 6 Monate untauglich. Was wenn ich das während meines freiwilligen Dienstes mache?
Danke
2 Antworten
Wenn Du das privat ohne Genehmigung machst, wirst Du wahrscheinlich sofort ausgemustert, bzw entlassen. Das wäre eieino-go. Außerdem darfst Du als Soldat nur zu Bundeswehrärzten. Die werden Dir dann schon was erzählen. Privat nur im Notfall.
Wenn Du die die Hälfte Deiner Dienstzeit dienstuntaugluch bist, hat keiner was davon.
Also entweder davor oder danach.
Du darfst das nicht einfach während deiner Dienstzeit privat machen, dazu brauchst du eine Genehmigung, da der Dienstherr entscheidet, ob du dich einfach irgendwelchen privaten Behandlungen unterziehen darfst, die dich längere Zeit dienstunfähig machen.
Durch das Lasern ist er gesundheitlich eingeschränkt und damit kommt er seiner Dienstpflicht nicht nach!
Ich habe jetzt doch einfach noch mal bei der Karriereberatung angerufen. Der am Telefon meinte ich solle den Arzt bei der Musterung fragen
Warum Genehmigung, ist doch sein Leben und nicht das Leben der Bundeswehr.