Fachhochschulreife Zeitraum in dem der praktischer Teil gemacht werden muss?
Hi ich mache gerade eine Ausbildung, nur lernen wir nichts in Geschäft. Ich habe die 11 Klasse Gymnasium in BW gemacht. Nach 2 Jahren Ausbildung hätte ich meine Fachhochschulreife. 1. Wenn ich jz die Ausbildung aufhören würde und ein FSJ machen würde hätte ich dann nach diesem Jahr meine FHR? 2. wenn ich die Ausbildung abbreche und z.b ins Ausland gehe und dann danach wider eine Ausbildung starte oder ein fsj kann ich meine FHR immer noch bekommen? Frage generell muss der praktische Teil der FHR direkt nach dem Schulischen (theoretischen ) Teil (bei mir 11 Klasse) oder kann sie auch erst nach 2 Jahren machen also insgesamt 4-5 Jahre später erhalten? Gibt es einen vorgeschrieben Zeitraum in welcher der Praktische Teil in BW erfüllt werden kann. Danke im Voraus
3 Antworten
FSJ oder Auslandsaufenthalt ist im Prinzip eine tolle Sache. Ob Dir das FSJ dann anerkannt wird ist allerdings nicht sicher.
Ich kenne Fälle, da wurde es anerkannt - z.B. FSJ im Pflegeheim oder Krankenhaus für die FOS Gesundheit. Bei den anderen Fachbereichen wird des schwieriger. Es ist ein bisschen Ermessensache der Schule. Auf jedenfall brauchst du dafür ein Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung.
In der Regel musst Du ca. 130 bis 140 Arbeitstage à 8 Stunden nachweisen - in dem Fachbereich, wo Du studieren willst bzw. für den du die FO-Reife haben möchtest. Frage einfach mal bei der Hochschule noch einmal genau nach. Auskunft könnte auch ein staatliches Schulamt oder das Regierungspräsidium geben.
Ich muss zu meiner alten Schule gehn nachdem ich den praktischen Teil abgeschlossen habe dann stellen sie mir die Fachhochschulreife aus.
Ich hab es in dem einen Kommentar von einer anderen Antwort nochmals genauer beschrieben.
Leider schreibst Du nicht, ob du die Klasse 11 auch bestanden hast, d.h. eine Zulassung für Kl. 12 hast. Dann könntest Du weiterhin auf einem Gymnasium die Klasse 12 (erfolgreich) abschschließen und dann an einer Hochschule (früher FH) studieren
Das Konzept der Fachoberschule ist inden meisten Bundesländern so:
Erfolgreicher Realschulabschluss (Notendurchschnitt mindestens 3,4).
1. Klasse FOS: 3 Tage Praktikum in einem Betrieb Deiner Fachrichtung. Versetzung nach Kl.12 FOS.
2. Kl.12 FOS der von Dir gewählten Fachrichtung (wie Kl. 11). 5 Tage Unterricht. Abschlussprüfung (Fach)hochschulreife.
Wer eine erfolgreich ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung vorweisen kann, kann direkt in die KL. 12 der FOS. - Allerdings - der mittelere Bildungsabschluss (Kl.10 Realschule oder Gymnasium) ist ebenfalls erforderlich.
Deine ganze Situation scheint ein bisschen konfus. Bevor Du nun eine Art Neuanfang planst kann ich nur folgendes empfehlen:
- NACHDENKEN Was will ich?
- Einen Plan machen.
- Plan durchziehen den Plan Fleiß und Konsequenz durchführen. Keine Kurswechesel oder Abbrüche mehr zwischendurch.
- Das ganze erfolgreich abschließen.
Ähm ja ich habe ja geschrieben das ich die 11 Klasse Gymnasium gemacht habe und stelle damit auch voraus das ich diese auch bestanden habe.
Mit der 11 Klasse habe ich den schulischen bzw. den theoretischen Teil der Fachhochschulreife bereits bestanden. Mir fehlt jediglich der praktische, berufsbezoge Teil.
Da ich auf dem Gymnasium war und die 10 Klasse bestanden habe habe ich die Mittlere Reife.
Meine Ehemalige Rektorin hat zu mir damals gesagt gehabt das ich mit einem FSJ, FÖJ oder einer 2 Jährigen Berufsausbildung die Fachhochschulreife bekommen kann da dies den praktischen Teil entspricht.
Ich bin in meiner Ausbildung nicht schlecht, im Gegenteil nur machen wir im Betieb nichts.wir sind auch dran das ds sich ändert aber das ist eine andere Story.
Der Beruf ist auch das was ich machen will nur ist da halt das das wir nur die beruflichen Sache in der Schule lernen.
Jz zu meiner Frage : ich würde den Ausbildungsbetrieb wechseln. Das heist ich bleibe bei dem Beruf. Wenn ich kein Betrieb finde, der mich im 2 Jahr aufnimmt muss ich entweder das 1 Lehrjahr wiederholen oder ich würde ein FSJ machen.
Dadurch würde sich aber der Zeitraum verschieben indem ich den praktischen Teil der Fachhochschulreife bekommen kann das heist.
Vom Theoretischen Teil der Fachhochschulreife (11 Klaase bestanden Gymnasium) wären es dann nicht 2 Jahre sondern 3 oder 4 Jahre bis ich den praktischen Teil abgeschlossen habe und zu meiner Schule gehn kann um die Fachhochschulreife schriftlich zu erhalten.
Ich hoffe es ist dir jz klar geworden!
So und eins möchte ich noch klarstellen!
1. Ich weis was ich will
2. Ich habe nix abgebrochen! Und habe es auch nicht vor nur möchte ich eine Gute Ausbildung, die ich aber bei dieser Firma leider nicht erhalte, das habe ich aber erst während der Ausbildung festgestellt.
3. Das ist auch mein Plan
Ich habe Probleme, deine Frage zu verstehen.
Die FHR besteht aus zwei Teilen, einem schulischen Teil und einem berufsbezogenen, praktischen Teil. Was du unter "theoretischer Teil" verstehst, verwirrt mich. Deine Frage gibt für mich nur Sinn, wenn ich "theoretisch" mit "berufsbezogen" ersetze. Deshalb antworte ich in diesem Sinne.
Ich nehme an, du hast den schulischen Teil der FHR erledigt. Der Abschluss der Klasse 11 spricht dafür. Jetzt machst du eine Ausbildung, um den berufsbezogenen Teil zu erledigen.
Dieser berufsbezogene Teil kann in verschiedenen Formen erbracht werden. z.B. mit einem FSJ oder BFD, einem gelenkten Praktikum oder eben, wie bei dir, mit einer Ausbildung. Auch Auslandspraktika sind möglich. Guck hier unter §3:
Wenn man beide Bedingungen erfüllt hat, geht man mit beiden "Zeugnissen" (Schul- und Arbeitszeugnis) zur alten Schule. Dort werden die Arbeitszeugnisse geprüft, ob sie den Bedingungen genügen, und dann bekommt man das Gesamtzeugnis der FHR.
Ich habe nichts gefunden, wo ein maximaler Abstand zwischen dem schulischen Abschluss und dem Ende des berufsbezogenen Teils geregelt wäre. Da man als Ausbildung auch eine 3 1/2 jährige Lehre machen könnte, könnte ich mir 4-5 Jahre denken. Wenn es länger dauert, würde ich Kontakt zur Schule aufnehmen.
Noch etwas zum FSJ, Inlands- oder Auslandspraktikum:
Ein einmaliger Wechsel des Praktikumsplatzes ist nach Rücksprache mit der Schule nicht verboten. Wieviel da jeweils angerechnet wird, muss man verhandeln. Ein Jahr Ausbildung (abgebrochen) und ein Jahr FSJ sollte aber meiner Meinung nach ausreichen.
Man muss ein Arbeitszeugnis erhalten, wo die Tätigkeitsbereiche genauer beschrieben sind, die man entsprechend §3 (2) - siehe oben - kennen gelernt hat. Einige Sorgfalt und Ausführlichkeit ist da sicher notwendig.
Egal, welchen berufsbezogenen, praktischen Teil man auch macht: es empfiehlt sich, vorher mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um falsche Pläne
frühzeitig zu korrigieren. Vielleicht gibts da auch ein Merkblatt.
Hier sind noch einige weitere Fragen gut und offiziell beantwortet:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Eltern/Beratung/Seiten/Fachhochschulreife.aspx
Zur Klarstellung: die ursprüngliche Frage ist vom Fragenden bezüglich der Wörter "theoretisch" und "praktisch" verändert worden, nachdem ich meine Antwort gegeben hatte.