Expartnerin weigert sich meine Sachen zurück zu geben?

3 Antworten

Das stellt eine Sachentziehung dar und du kannst sie deswegen anzeigen, wenn sie dir die Sachen nicht freiwillig gibt. Die Staatsanwaltschaft stellt der Polizei im äussersten auch einen Hausdurchsuchungsbefehl aus, damit sie dir das Zeug holen könnnen, sollte sie sich weigern, das Zeug auch an die Polizei herauszugeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung

Hilfe bre

Da haste was mitgemacht

So

2 Sachen fallen mir direkt ein

Eine sachliche und eine die ich machen würde

So

1. Du drohst ihr mit einer Anzeige, sie hat Sachen aus deiner Wohnung entwendet und gibt sie nicht wieder zurück, so simpel

2. Ich würde mir Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen, zum Beispiel ein gespräch als Vorwand

Und einfach mal ein paar Sachen von ihr einstecken, auf unauffällig

Paar Klamotten

Paar dies

Paar das

Und wenn sie sich beschwert zeigste ihr mal dass sie das selbe macht

Dann Holst du dir dein Zeug zurück

Bamm

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 16 Jahre Berufserfahrung

Giuliano2701  20.06.2024, 16:11

Klar. und machst dich damit halt selbst auch strafbar. Grandioser Vorschlag wirklich.

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NameNotFound123  20.06.2024, 16:15
@Giuliano2701

Er hat nach einer Lösung gefragt

Ich habe ihm gesagt er soll rechtlich vorgehen

Dann habe ich noch einfließen lassen, wie ich mir der Situation umgehen würde

Muss er ja nicht machen

Verdient hat sie aber beides

Also misch dich nicht ein bre

Denn niemand

Wirklich

Verdammt

Niemand

Hat

Nach

Dir

Gerade

Gefragt

Entschuldige, aber so ist es

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Giuliano2701  20.06.2024, 16:22
@NameNotFound123

Natürlich hätte sie beides verdient. Und wenn du was ins Internet schreibst, ist mir das relativ egal, ob du mich nach deiner Meinung gefragt hast oder nicht. Wenn du einem anderen vorschlägst, sich strafbar zu machen, ist das halt einfach eine Scheiss Meinung von dir. Entschuldige, aber so ist es.

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NameNotFound123  20.06.2024, 16:26
@Giuliano2701

Ich habe ihm nichts vorgeschlagen

Ich habe gesagt worüber ich gerade nachdenke

"2 Sachen fallen mir ein"

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das ist dein Eigentum

also kannst du das Zeug zurückverlangen

wenn nicht sogar rechtlich, wenn ich mich nicht täusche