Exmann erpresst mit handyfotos. Was kann ich tun?

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Es ist schon erstaunlich wie niederträchtig manche Menschen sein können. Man schwört sich vor dem Traualtar Liebe bis zum Tod und dann kommt so was. Danke für Deine Frage, man kann daraus nur lernen fürs Leben.

Aber zur Sache. Ich bin kein Familienrichter oder auch nur Jurist allgemein. Ob die Bilder auf dem Handy negativ bzgl Sorgerecht auszulegen sind, kann ich juristisch nicht bewerten. Moralisch betrachtet würde ich ganz klar sagen, nein. Als Richter würde ich schon hinterfragen, ob eine Mutter tatsächlich so nachlässig sein kann und eher Deiner Version glauben. Falls Dein Ex auf seine Version besteht, würde ich notfalls auch das Kind befragen, ob es denn überhaupt diese Bilder wahrgenommen hat. Da Kinder immer neugierig sind, würde ein nein, Deine Version stützen. Aber selbst wenn jetzt rauskommt, daß Du so nachlässig warst die Bilder nicht zu löschen. Mein Gott, was ist dramatisch dran, dass ein Kind seine Mutter in Unterwäsche sieht? Hallo? In meiner Kindheit war es absolut normal, daß ich meine Eltern und Geschwister auch mal völlig nackt gesehen habe. Die Einstellung zur Nackheit kann man auch als freie und völlig legitime Erziehungsausrichtung der Eltern werten. Es gibt Familen die jeden Sommer Urlaub am FKK machen. Hab noch nie gelesen, dass solche Kinder Schäden fürs Leben davontrugen. Je nach Alter würde ich mit Deinem Kind auch ganz offen über diese Angelegenheit reden, er muss ja mindestens 7 sein. Hat er die Bilder wahrgenommen? Wenn ja, fand er diese obszön?

Nun noch zur Beleidigung im Whatsapp-chat. Das ist jetzt wirklich lächerlich. Dein Ex muss froh sein, wenn Du nicht eine Anzeige wegen Verletzung des Breifgeheimnisses machst. Der Dialog mit Deiner Freundin geht ihn absolut nichts an. Mir fällt dabei ein Gerichtsurteil ein, welches ich schon vor Jahren gelesen habe. Ein Autofahrer (geschlossener Wagen) regte sich über den vor ihm fahrenden auf und beleidigte diesen im Selbstgespräch. Dieser konnte jedoch Lippen lesen und zeigte den nachfolgenden wegen Beleidigung an. Die Anzeige wurde abgewiesen, da der nachfolgende Autofahrer auf die Vertraulichkeit seiner Worte vertauen durfte. Da sehe ich natürlich ganz klar Parallelen zu Deinem Fall. Dann darf ich jetzt auch nicht mehr mit scharfen Worten Politiker in meiner Post kritisieren. Einfach lächerlich.

Woher ich das weiß:Recherche

Remedi112 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 00:49

Mein Sohn ist 8 Jahre alt. Er hat diese Bilder nicht gesehen, kennt sie definitiv nicht. Er weiß auch genau dass kein Whatsapp mehr auf dem Handy war, den er wollte es gern um mit Freunden zu Texten aber ich sagte ihm dass er dafür noch zu jung ist.

Ich möchte nicht dass mein Sohn vor Gericht gegen seinen Vater Aussagen muss. Nun überlegte ich, ob es sinnvoll wäre, dass mein Sohn es einer neutralen Person erzählt. Damit diese Person dann vor Gericht Aussagen kann, aber wem?

Es ist eine sehr beklemmende Situation für mich.

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Paddelfan  11.08.2020, 11:41
@Remedi112

Danke für den Stern.
Mir ist klar, daß eine Mutter für Ihr Kind eine Begegnung mit der Justiz vermeiden will. Auch die Richter wissen das, und vernehmen deshalb Kinder oft auch im Richterzimmer in Abwesenheit jeglicher Zeugen, auch der Eltern, um so dem Kind den Eindruck zu vermitteln, daß er jetzt nicht petzt. Sollte eine Kindesvernehmung ins Gespräch kommen, bestehe auf eine solche nur in Anwesenheit des Richters, also ein 4-Augen-Gespräch. Ein Richter wird auch niemals fragen "hat Dein Papa gelogen" sondern eher sachbezogen Fragen stellen wie: "Tolles Handy hast Du da, kannst Du mir erklären was das alles kann. Hast Du schon Bilder gemacht? Wo sieht man die?Sind die alle noch da? Du hast ja gar keine von Mama und Papa" etc..etc..

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Ich kann dir jetzt keinen professionellen Rat geben, aber hätte er tatsächlich eine Anwältin kontaktiert, und könnnte er dich tatsächlich wegen dem Verlauf mit deiner Freundin anzeigen, hätte er es schon längst getan, zumal das doch gegen deine Privatssphäre verstößt, da hoer ein privaverlauf mit deiner Freundin vorliegt, wogegen du sicherlich etwas unternehmen könntest. Ganz anders sieht es jedoch bei dem, was er dir als Beleidigung geschrieben hat. Da hast du meines Ermessens nach volles Recht dagegen etwas zu unternehmen, da er direkt dich angeschrieben hat. Was deine Bilder angeht, waren sie doch vorher nicht für deinen Sohn zugänglich, was in dem Fall nicht dich, sondern ihn verantwortlich dafür macht, dass dein Kind Kontakt damit hatte. Es spielt natürlich auch eine große Rolle, wie genau die Bilder gestaltet sind. Ob das ein normales Bild mit Unterwäsche war, oder doch ein Bild, worin du dich erotisch hervorhebst, um dir mit Männern einen Abend zu machen oder so. Bei letzterem könnte man tatsächlich gegen deine Kompetenz als Mutter plädieren, aber im ersten Fall eher weniger, da du sie wahrscheinlich nicht für deinen Sohn zugänglich gemacht hast. Da hättettst du eigentlich wieder etwas gegen ihm in der Hand. Ich glaube an sich, das er keine Anwältin kontaktiert hat, da er sich mit seinem Verhalten strafbarer macht, als er es sowieso schon ist, und du auch schon etwas von ihr gehört hättest. Am besten fragst du selbst einen kompetenten Anwalt um Rat. Wahrscheinlich wird er dir ähnliches sagen, und wenn nicht, wird er auf jeden Fall einen besseren Rat wissen als ich. Wie es aber mit deinem Sohn aussieht, macht mir mehr Sorgen.


Remedi112 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 01:29

Mein Sohn hat die Bilder auch jetzt noch nicht gesehen. Er hat sich Zugang zum Handy verschafft als mein Sohn schlief oder es nicht merkte.

Aber ich nehme an als er schlief, denn es wird schon einige Zeit gedauert haben die Daten wiederherstellen und zu speichern.

Nun schreibt er solche Dinge wie: Du wirst dich schämen wenn dein Sohn diese Bilder sehen wird etc...

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derButterkeks  10.08.2020, 01:45
@Remedi112

Mit dieser Aussage wird er sich kein Sorgerecht sichern können, und, weil du diese Daten deinem Sohn unzugänglich gemacht hast, sehe ich auch keinen Grund dir vor Gericht die Verantwortung zu geben, sondern ihm.

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Gummipunkt  10.08.2020, 11:34
@Remedi112
Nun schreibt er solche Dinge wie: Du wirst dich schämen wenn dein Sohn diese Bilder sehen wird etc...

Wenn er solche Dinge schreibt, dann schreibt er sich um Kopf und Kragen. Bitte immer schön dokumentieren, Screenshots machen bzw. abfotografieren, alle Beweise sammeln.

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Wenn deine Geschichte so stimmt, dann kannst du ihn definitiv wegen Beleidigung und Nötigung anzeigen.

Ja, auch eine gegenüber Dritten geäußerte Beleidigung ist strafbar, allerdings ist das sehr geringfügig gegenüber dem was er an Strafe zu erwarten hätte.

und er ihn jedes zweite Wochenende holt sowie die Ferien zur Hälfte gibt es seit 3 Jahren.

Erst ? Wer hat sich denn da bockig gemacht ?

gleichzeitig versucht er dass alleinige Sorgerecht zu bekommen. 

Das ist legitim, er ist kein geringerer Elternteil als Du.

 da ich solche Bilder auf dem Handy des Kindes hatte

Das kannst Du ignorieren.

Es war mir tatsächlich nicht bewusst dass man das alte Whatsapp wieder herstellen kann

Wenn er das gemacht hat, dann würde ich das (zunächst) ebenfalls ignorieren.


Remedi112 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 00:12

Da er sich nie an ausgemachte Zeitpunkte hielt, ihn absichtlich nicht abholte wenn ich arbeiten musste oder ihn nicht zurück brachte wenn ich mit meinem Sohn in den Urlaub wollte, blieb nichts anderes als eine gerichtliche Vereinbarung.

Er ist kein geringerer Elternteil, deswegen haben wir das GETEILTE Sorgerecht aber er möchte das ALLEINIGE.

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