Nö, rausgeschickt ist gelogen. Die haben jetzt grad mal die Sendung im Interent beauftragt, das Paket aber noch nicht mal im Paketshop abgegeben.

Heute kommt das mit Sicherheit nicht mehr. Selbst morgen wäre außergewöhnlich schnell. Ich denke eher übermorgen wirst Du das haben.

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1.Ich versteh einmal nicht ob die Steuer-Identifikationsnummer ein eigenes Papier ist was ich kopieren muss oder oder ob es reicht diese Nummer im Vertrag zu erwähnen.

Nein, Du musst nur die Nr. eintragen. Ruf Dein Finanzamt an, falls Du die nicht weißt. Steht auch auf dem letzten Steuerbescheid.

2. Die Mitgliedsbeschinigung, muss ich das auch separat bei der AOK in meinem Fall beantragen oder ist das diese grüne gelbe Kärtchen was ich bloß kopieren muss?

Hast Du eigentlich damals bekommen bei Deinem AOK-Beitritt. Ruf die einfach an. Falls Deine Mailadresse dort schon gespeichert ist, könnte es per Mail schneller gehen. Nein, das ist weder ein grünes noch ein gelbes Kärtchen sondern ein individuelles Schreiben auf A4.

4. Das mit der Bankverbindung, meine Daten wie BIC usw stehen alle schon im Vertrag drinnen oder muss ich meine Bankkarte auch kopieren?

Es gibt auch Firmen mit ausgelagerter Lohnbuchhaltung. Die wollen einfach ein extra Datenblatt mit Deinen Daten für die Lohnakte. Nein, die wollen nicht Deine Bankkarte. Schreib einfach die IBAN in das Frageformular, sonst kann der Cheff nichts überweisen.

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Wenn du innerhalb der Spur bleibst, musst Du natürlich keinen Richtungswechsel anzeigen. Im Gegenteil, ein Handzeichen könnte so gedeutet werden, dass Du jetzt abbiegen willst, was hier wohl nicht geplant war, wenn ich Dich recht verstanden habe.

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Getränke (Dein Eistee) sind immer mit vollem USt-Satz, derzeit 16% zu versteuern.

Die hat McDonald offenbar mit einem Bruttoanteil von 1,94 EUR herausgerechnet.

Alle Speisen sind seit der Coronaregel mit ermäßigtem Steuersatzt von derzeit 5% zu versteuern.

Auf den überwiegenden Serviceanteil (darfst Dich hinsetzen) kommt es seit Corona nicht mehr an. Ist also egal ob Sofortverzehr oder Mitnahme.

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Hm. 75 EUR für 5 Wochenenden zu je 2h Ich unterstelle mal die 2h die Oma1705 vorgibt).

Sind also 75 EUR für 10h Arbeit. Macht einen Stundenlohn von 7,50 EUR.

Ist in meinen Augen eine eher knappe Bezahlung.

Das MiLG gilt m.E. nicht für minderjährige Ferienjobber.

Würde den Job jetzt so machen und als Einarbeitungszeit betrachten. Natürlich nur wenn der AG alle Abgaben trägt und die 75 EUR netto gemeint sind. Bei Folgeaufträgen würde ich auf den Mindestlohn von derzeit 9,19 EUR hinweisen und mehr verlangen.

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