Ex Kontaktiert einen unerwünscht, wann sind rechtliche Schritte möglich?
Hallo zusammen,
Ich habe mich vor ca. 3 Jahren von meinem ex getrennt, das erste Jahr ca. Haben wir beide noch versucht etwas von damals zu retten. Als ich mir die Zeit genommen habe und festgestellt habe, dass diese Beziehung als auch der Mensch toxisch auf mich wirken, habe ich den Kontakt stark eingeschränkt und das gezeigt und gesagt dass hier weniger Interesse an Kontakt besteht. Die Beziehung selbst hatte ihre Höhen und Tiefen, die bis zu körperlichen Auseinandersetzungen als auch (mehrfachen) Betrügerein geführt haben. Dadurch hat sich viel angesammelt bei mir, was nie wirklich aufgearbeitet wurde mit dem ex.
Jedenfalls habe ich vor ca. 2/2,5Jahren wiederholt klar gemacht, dass ich über einen Kontakt nicht erfreut bin und ich mich von selbst melde wenn ich Interesse habe. Kurz vor Beginn der Pandemie wurde ich immer wieder angeschrieben, mit der Bitte um ein vermeintliches Treffen um sich auszusprechen. Jede Ablehnung meinerseits hat immer wieder dazu geführt, dass ich per Nachricht angegangen und mitunter beleidigt wurde,was bei mir nur dazu geführt hat, dass ich von dem Menschen noch weniger wissen möchte. Im Frühling und Frühsommer 20' kamen erneut Nachrichten wegen einem Treffen, welche ich ablehnte (wohlgemerkt beide in neuen Beziehungen), auch hier eskalierte es wieder und mir wurden Sachen an den Kopf geworfen die nicht korrekt sind. Wiederholt die Aussage meinerseits, wenn Interesse besteht melde ich mich. Es folgte ein Umzug (private Gründe) und auch danach ließ er nicht lange auf sich warten. Folgte mir auf Instagram, verschickte eine 2. Freundschaftsanfragen auf Facebook, da die vorherige unter seinem anderen Profil unbeantwortet blieb. Hier war ich an einem Punkt angelangt, wo ich klipp und klar ausgesprochen habe, dass ich keinen Kontakt haben will, sogar in zweifacher Ausführung in einer Nachricht. Zum Ende der Nachricht habe ich mich von meinen Gefühlen leiten lassen und bin ausfallend geworden. Auch hier das bekannte Muster als Reaktion ich wurde angegangen und beleidigt.
Vor knapp einem Monat bekam ich erneut eine Nachricht, einleitend, dass es ihm egal sei wenn mich das stört, ich könne ihn ja ignorieren. Wieder wollte er Kontakt aufnehmen obwohl gesagt wurde, ich will das nicht(keine Antwort meinerseits diesesmal). Ich bin schon über 500km weit weg gezogen u.a. Um meine Ruhe zu finden und er lässt es nicht sein.
Leider werde ich aus dem Internet nicht schlau, was genau ich hier an rechtlichen Schritten einleiten kann und ab wann ich belästigt werde. Das belastet mich und meine Beziehung, daher möchte ich dem ein Ende setzen. Da es hier scheinbar nicht friedlich geht, möchte ich hier nun auch rechtliche Schritte einleiten und nicht über 'Vermittler' gehen um das aus der Welt zu schaffen.
Hat hier jemand Erfahrung die er/sie mit mir teilen kann?
Danke, bleibt gesund.
5 Antworten
Du kannst ihn wegen Stalking anzeigen, also richtigerweise Nachstellung im StGB, wenn die Annäherungsversuche so penetrant werden, dass sie jeglicher Vernunft und Rücksicht auf Dich als Person entbehren. Wenn du zum Beispiel deinen Vorhang in deiner Wohnung zuziehen musst, weil er draußen steht und dir jeden Tag Lieder vor dem Fenster singt, wenn du deinen Weg zur Arbeit ändern musst, damit du Ihm nicht begegnest und wenn es sich wirklich um Anrufe im krassen Ausmaß handelt (50+ Anrufe an guten Tagen :D) kannst du Ihn anzeigen. Das machst du ganz einfach indem du zur Polizei gehst. Die werden alles weitere in die Wege leiten.
Edit: Normale Annäherungsversuche, wie einige Nachrichten, oder so, solltest du am besten durch Blockieren unterbinden und nicht gleich zur Polizei gehen.
Das klingt doch schon nach etwas brauchbarem für die Polizei :D. Stalking ist aber im Strafrecht nicht einfach nur Nerven, sondern es muss sich schon um ein krasses Ausmaß hiervon handeln. Wenn du allerdings schon psychisch dadurch belastet wirst und auch in deinem alltäglichen Leben eingeschränkt bist, ist das ja schon was anderes. Wenn mal wieder eine richtige Welle von Anrufen, Nachrichten und Hausbesuchen kommt, würde ich zur Polizei gehen. Am besten ist aber immer, wenn die Möglichkeit besteht, einfach denjenigen zu blockieren und sich bestmöglich von der Person "abzuschotten", wenn alles nichts hilft Anzeige, aber das würde ich erst als letztes Mittel hernehmen.
Habs grade übersehen. Also einmalig vor die Tür reicht meiner Meinung nach nicht aus. Er müsste schon öfter mal "vorbeischauen" oder wirklich krassen Telefonterror machen.
Ich bin jetzt kein Fachmann, aber das geht ja Richtung stalking. Belästigung ist es definitiv. Und ich würde ihm nochmal sachlich schildern, das du einen Anwalt einschalten wirst, wenn er nicht Ruhe gibt.
Dieser wird auch nochmal ein Schreiben aufsetzen indem er ihn vor gerichtlichen Konsequenzen warnt. Er sollte sich genau überlegen, ob er weitermachen möchte.
Solltest du den Schritt zum Anwalt wagen ist es wichtig, Screenshots, Chatverläufe und so weiter zu machen, und diese vorzulegen
Nachrichtenverlauf ist vorhanden und wird auch nicht gelöscht, Screenshots bestehen auch.
Kannst du mir vielleicht kurz anreißen, woran Belästigung festgemacht wird, da ich dazu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden habe? Danke dir
Ich bin wie gesagt kein Fachmann und das ist eine eigeninterpretation von mir. Ich würde das nur aufgrund von persönlichen Erfahrungswerten als Belästigung bezeichnen, sorry
Ich glaube nicht, dass man da gerichtlich was machen kann auf Social Media Platformen.
Ich würde ihn/sie elnfach ignorieren (ganz konsequent gar nichts mehr sagen), blockieren wo es nur geht, und, falls nötig, eine neue Internet-Identität anlegen
Die Nachrichten kommen nicht über social media, daher fällt das weg
Ignorier ihn im Netz. Mehr kannst Du nicht tun. Solange er nicht weis wo Du wohnst bist Du auf jeden Fall sicher vor ihm..
Es. erschließt sich mir nicht, wieso dein Ex-Liebhaber Kontakt sucht, wenn er dich offensichtlich nicht lieb hat.
Auf der kostenlosen Webseite finanzfrage.net, der Partnerseite von gutefrage.net gibt es mehr Foristen mit juristischen Kenntnissen, vielleicht solltest du deine Frage dort noch mal stellen.
Viel Glück.
Da ich die Stadt inzwischen verlassen habe, kann er nicht mehr vor der Tür erscheinen - hoffentlich (damals jedoch schon vorgekommen einmalig, jedoch ohne klingeln, nur einwurf eines Briefs). Während ich noch in der gleichen Stadt lebte, habe ich Orte gemieden, wo er sich aufhalten könnte (und tu ich noch heute wenn ich zu Besuch in der Stadt bin).