Ex Kontaktiert einen unerwünscht, wann sind rechtliche Schritte möglich?

5 Antworten

Du kannst ihn wegen Stalking anzeigen, also richtigerweise Nachstellung im StGB, wenn die Annäherungsversuche so penetrant werden, dass sie jeglicher Vernunft und Rücksicht auf Dich als Person entbehren. Wenn du zum Beispiel deinen Vorhang in deiner Wohnung zuziehen musst, weil er draußen steht und dir jeden Tag Lieder vor dem Fenster singt, wenn du deinen Weg zur Arbeit ändern musst, damit du Ihm nicht begegnest und wenn es sich wirklich um Anrufe im krassen Ausmaß handelt (50+ Anrufe an guten Tagen :D) kannst du Ihn anzeigen. Das machst du ganz einfach indem du zur Polizei gehst. Die werden alles weitere in die Wege leiten.

Edit: Normale Annäherungsversuche, wie einige Nachrichten, oder so, solltest du am besten durch Blockieren unterbinden und nicht gleich zur Polizei gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wolf1421 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 02:57

Da ich die Stadt inzwischen verlassen habe, kann er nicht mehr vor der Tür erscheinen - hoffentlich (damals jedoch schon vorgekommen einmalig, jedoch ohne klingeln, nur einwurf eines Briefs). Während ich noch in der gleichen Stadt lebte, habe ich Orte gemieden, wo er sich aufhalten könnte (und tu ich noch heute wenn ich zu Besuch in der Stadt bin).

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verreisterNutzer  01.08.2021, 03:00
@Wolf1421

Das klingt doch schon nach etwas brauchbarem für die Polizei :D. Stalking ist aber im Strafrecht nicht einfach nur Nerven, sondern es muss sich schon um ein krasses Ausmaß hiervon handeln. Wenn du allerdings schon psychisch dadurch belastet wirst und auch in deinem alltäglichen Leben eingeschränkt bist, ist das ja schon was anderes. Wenn mal wieder eine richtige Welle von Anrufen, Nachrichten und Hausbesuchen kommt, würde ich zur Polizei gehen. Am besten ist aber immer, wenn die Möglichkeit besteht, einfach denjenigen zu blockieren und sich bestmöglich von der Person "abzuschotten", wenn alles nichts hilft Anzeige, aber das würde ich erst als letztes Mittel hernehmen.

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verreisterNutzer  01.08.2021, 03:05
@Wolf1421

Habs grade übersehen. Also einmalig vor die Tür reicht meiner Meinung nach nicht aus. Er müsste schon öfter mal "vorbeischauen" oder wirklich krassen Telefonterror machen.

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Ich bin jetzt kein Fachmann, aber das geht ja Richtung stalking. Belästigung ist es definitiv. Und ich würde ihm nochmal sachlich schildern, das du einen Anwalt einschalten wirst, wenn er nicht Ruhe gibt.

Dieser wird auch nochmal ein Schreiben aufsetzen indem er ihn vor gerichtlichen Konsequenzen warnt. Er sollte sich genau überlegen, ob er weitermachen möchte.

Solltest du den Schritt zum Anwalt wagen ist es wichtig, Screenshots, Chatverläufe und so weiter zu machen, und diese vorzulegen


Wolf1421 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 02:53

Nachrichtenverlauf ist vorhanden und wird auch nicht gelöscht, Screenshots bestehen auch.

Kannst du mir vielleicht kurz anreißen, woran Belästigung festgemacht wird, da ich dazu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden habe? Danke dir

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FragestellerD  01.08.2021, 02:54
@Wolf1421

Ich bin wie gesagt kein Fachmann und das ist eine eigeninterpretation von mir. Ich würde das nur aufgrund von persönlichen Erfahrungswerten als Belästigung bezeichnen, sorry

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Ich glaube nicht, dass man da gerichtlich was machen kann auf Social Media Platformen.

Ich würde ihn/sie elnfach ignorieren (ganz konsequent gar nichts mehr sagen), blockieren wo es nur geht, und, falls nötig, eine neue Internet-Identität anlegen


Wolf1421 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 02:45

Die Nachrichten kommen nicht über social media, daher fällt das weg

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Ignorier ihn im Netz. Mehr kannst Du nicht tun. Solange er nicht weis wo Du wohnst bist Du auf jeden Fall sicher vor ihm..

Es. erschließt sich mir nicht, wieso dein Ex-Liebhaber Kontakt sucht, wenn er dich offensichtlich nicht lieb hat.

Auf der kostenlosen Webseite finanzfrage.net, der Partnerseite von gutefrage.net gibt es mehr Foristen mit juristischen Kenntnissen, vielleicht solltest du deine Frage dort noch mal stellen.

Viel Glück.