Ex Freundin hat mich anzeigt, was tun?
Hallo zusammen, meine Ex Freundin (4 Jahre Beziehung Sie hat mich angezeigt siehe Dokument.
kurz Fassung:
Ich bin mit meiner ex Freundin schon seid knapp zwei Jahren nicht mehr zusammen, sie ist auch zu dem Zeitpunkt weg gezogen (160km weiter weg) doch trotzdem hatten wir noch Kontakt es war ein hin und her. Sie selbst ist eine sehr schwierige und eifersüchtige Person. Ich selber habe Chatverläufe wie sie mich beleidigt als hs, oder auch viele wo sie mit der Polizei droht aber nach paar stunden wieder ich liebe dich schreibt und die Sache geklärt ist.
Es kam auch vor jahren hier bei mir zu einer Gerichtsverhandlung wegen den selben Sachen diese wurde vor Ort fallen gelassen weil Sie nach zwei tagen wieder angekommen ist und sich entschuldigt hatt. Also es ist ein grosses hin und her.
Sie hatte auch letztes jahr allen meinen Freunden geschrieben, wo ich bin mit wem ich mich runtreibe viele fragen gestellt und ich habe vor kurzem einfach nur ihrem neuen Freund geschrieben aber ganz normale dinge und habe ihm auch Glückwünsche gewünscht. Jetzt aus dem nix bekomme ich so eine Anzeige.
Was wird auf mich zukommen? Muss ich bei der Polizei auch meine Zeugenaussage machen, sollte ich vorher zu einem Anwalt?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann, vielen dank.
6 Antworten
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir empfehlen, das mit einem Anwalt zu besprechen. Der sieht ja anhand der Chats, dass deine Ex nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Außerdem kann er dir erklären, wie es weitergeht. Soweit ich weiß, kommt nichts auf dich zu, solange du der Verfügung zustimmst und dich daran hältst (also nicht in die Nähe des neuen Wohnortes deiner Ex gehst und auch keinen Kontakt mehr zu ihr hast)
Bei dem Chatverlauf würde ich an deiner Stelle auch gleich mit dem Anwalt besprechen, ob es sich lohnt, deine Ex wegen Beleidigung und vortäuschen einer Straftat zu verklagen (vorausgesetzt, dass du nicht genauso geantwortet hast und die Anschuldigung, dass du sie bedroht, geschlagen und beleidigt hast, auch nicht stimmt)
Das Schreiben ist nur ein Kontaktverbot. Da kommt nichts mehr, wenn Du dich daran hältst.
Naja, ich bezweifle, dass Du hier noch eine Vorladung o.ä. bekommst, wenn es nächste Woche zu einer richterlichen Entscheidung kommt. Je nach dem, was da passiert, kannst Du dann einen Anwalt aufsuchen.
Blockier sie einfach überall und gut is.
Das ist doch nur ein Kontaktverbot.
Aber wie ich die Situation verstehe, kam es vor ein paar Jahren wegen Gewalt und Beleidigungen zu einer Anzeige gehen dich von ihr, was aber wieder fallengelassen wurde, weil sie ihre Anzeige wieder fallengelassen hat.
Dann habt ihr euch irgendwann getrennt, sie ist weggezogen und ihr hattet aber trotzdem noch Kontakt. Aber der Kontakt verlief immer mehr oder weniger mit Beleidigungen beiderseits.
Ganz einfach, lösche sie bei dir komplett, reagiere nicht, falls sie nochmal schreibt und schon bist du das Problem los.
Wenn sie 160 km weg wohnt, wäre das mir vollkommen egal.
Du solltest aber keinen Kontakt mehr haben, weder telefonisch, noch sonst wie, und sie überall blockieren.
Sicher? Da steht bis zum 24.05.2024 bis zu einem Richterlichem Beschluss?