Eventim Ticket - Wegen Corana kein Event - Geld mit Bank zurück geholt - was kann das für folgen haben?

3 Antworten

Also mir ist jetzt nicht bekannt wie es möglich ist, dass man eine Überweisung wieder rückgängig machen kann, aber so wie es aussieht dürfte EVENTIM im Recht sein. Es gibt einen Beschluss, dass diese Veranstaltungs.- oder Kartenvermittlungsfirmen eine Ersatzticket bzw. Gutscheine anbieten...

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-73

Aus dem Grund sehe ich Deine Chancen eher nicht so toll an...

Die Verbraucherzentrale sieht es wohl etwas anders, schau mal hier nach...

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/probleme-mit-verlegten-veranstaltungen-eventim-abgemahnt-46263


claushipp 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 11:33

Der Informationen sind ein wenig wiedersprüchlich bei der Verbraucherzentrale... auf der eine Seite: "Sie bekommen Ihr Geld wieder, Eventim macht das aber nicht", auf der anderen Seite: "Abwarten und keine unnötigen Kosten verursachen"...

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schwarzwaldkarl  26.05.2020, 11:49
@claushipp

Die Verbraucherzentrale versucht, dass diese Veranstalter gezwungen werden, doch das Geld zurück zu bezahlen, was offensichtlich nicht so einfach ist. Im speziellen Fall bei Dir, besteht die Hoffnung, dass EVENTIM auf eine Klage verzichtet.. Trotzdem ist es halt ein gewisses Risiko...

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claushipp 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 11:58
@schwarzwaldkarl

Durch das (Gesetz zum 20. Mai 2020) (dein erster Link) sind diese Bemühungen der Verbraucherzentrale diesbezüglich wohl häftig torpediert worden und wohl zum Scheitern verurteilt worden.

Da meine Event jedoch vor dem 20. Mai 2020 hätte stattfinden sollen, lasse ich es mal drauf ankommen - die 150Euro Selbstbeteiligung für die Rechtschutz ist es mir alle male Wert!

Danke für deine Hilfe!

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schwarzwaldkarl  26.05.2020, 12:00
@claushipp

wäre bestimmt nicht verkehrt, wenn so eine windige Firma mal eine auf den Deckel kommt... Für mich ist der Laden eh extrem unseriös...

Nichts zu Danken...

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claushipp 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 11:37
@schwarzwaldkarl

Habe mich nun doch entschlossen nachzugeben und das Geld wieder zurück zu überwiesen. Der Grund dafür ist, das dieses Gesetz wohl leider Rückwirkend gilt... Sofern Eventim nach dem 31.12.2021 noch exisitertt, kann ich dann meinen Gutschein auszahlen lassen... Sicher finden die hier aber auch noch was nettes (Umfirmierung etc.) um dem entgegen zuwirken.
Quelle:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl120s0948.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0948.pdf%27%5D__1591262894885

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schwarzwaldkarl  04.06.2020, 12:06
@claushipp

Nachdem ja solchen Firmen sogar indirekt noch der Rücken gestärkt wird, besteht schon die Hoffnung, dass es Laden auch noch am 1.1.2022 gibt, von daher... ;-)

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claushipp 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 11:23

Das Event hätte Ende April stattfinden sollen - daher sollte diese Schnellschuss-gesetzänderung für diesen Fall nicht relevant sein?!

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Aus meiner Sicht hast du das einzig Richtige gemacht. Du musst die Klage halt abweisen bzw. erwidern und darfst nicht bis zur Zwangsvollstreckung abwarten. Deine Chancen, dass Eventim vor Gericht scheitert, stehen nicht schlecht, da sie Schwierigkeiten haben werden, die Klage ausreichend zu begründen.

Den Spaß mache ich mir und kämpfe das gern aus - keine Dienstleistung - kein Geld... Wie stehen meine Chancen?

Ganz schlecht.

Und ein Spaß wird das eher für Eventim, aber ganz sicher nicht für Dich.


claushipp 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 11:13

Warum? ich habe meine bestellte Leistung nicht erhalten!

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NoName08154711  26.05.2020, 11:15
@claushipp

Das wird Dir der gegnerische Anwalt und in Folge das Gericht viel besser erklären als ich das könnte, warte einfach ab.

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