EU Recht oder nationales Recht?

1 Antwort

EU Recht, um präzise zu sein, nur unmittelbar anwendbares EU Recht, genießt vor jedem nationalen, also auch vor dem Verfassungsrecht, Anwendungsvorrang. Das Bundesverfassungsgericht muss den Anwendungsvorrang folglich berücksichtigen. Die Begründung liegt darin, dass das BVerfG den Grundrechtsschutz auf Unionsebene mit dem des Grundgesetzes als vergleichbar ansieht.

Was mich an deiner Frage aber wundert ist, dass Art. 24 UN-BRK kein unmittelbar anwendbares Unnionsrecht darstellt, sondern vielmehr Völkerrecht im internationalen Sinne.

Mit UN-Recht bzw. Völkerrecht kenne ich mich nicht aus, da ich das noch nicht hatte, aber lies mal Art. 25 GG. Dort steht nämlich:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften

Rechtswegen  19.08.2024, 21:07

Nach der zehnten Bearbeitung jetzt auch ein Hilfreich und Danke 😅 Ich denke, das sind jetzt super Hinweise und wirklich die Knackpunkte angesprochen, damit TE selber weiterforschen kann.

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