Estrich Gemeinschaftseigentum? Wand?
jeder erzählt was anderes, ich bin aber der Meinung, das Innen wände und Erich Gemeinschaftseigentum sind.
Bei meiner Schwester im Kinderzimmer ist da neulich etwas feucht geworden, durch einen Heizrohrbruch .
Demnächst geht es an die Sanierungen. Wir haben mehrere Fragen 🥹
Es sollen ein Stück Wand, und der der aufgestemmte Estrich saniert werden.
Soweit ich ( auch Eigentümer ) hinformiert bin, ist das Gemeinschaftseigentum.
Heute morgen haben wir mal genauer auch die Bereiche NEBEN den freigelegten Rohren angeschaut. der Estrich DANEBEN ist durch das Aufstemmen gerissen und knarrt beim rübergehen. (mehrere Quadratmeter )
WER bezahlt das ?? Die Verischerung ?
der schlaue Nachbar von ihr sagte das zahlen SIE .
Man blickt es nicht mehr.
Die Wand sollte vielleicht auch etwas von derFeuchte abgespachtelt werden ??
Und das alles jetzt in der Weihnachtszeit.
Der Boden im Kinderzimmer war ein schöner Teppich.
Der Junge soll nun vinylboden bekommen.
oder kann man IMMER NUR das was beschädigt wurde wieder einmachen lassen ?
Die Wände haben glaube ich Raufaser Tapete.
Wir sind da irgendwie alle überfordert.
2 Antworten
Versicherung melden und die sagt was übernommen wird. Alles fotografieren und dokumentieren. Die werden einen Gutachter schicken.
Sie sagte mir es soll angeblich ein Gutachter von der Versicherung kommen. Ja ,wir warten mal ab.
Es gilt das Verursacherprinzip.
Estrich und Wandputz stehen meist, aber nicht immer, im Sondereigentum.
Was die Versicherung zahlt steht in den Versicherungsbedingungen