Es geht um Fehlstunden in der 9. Klasse?

4 Antworten

Also eine Geldstrafe ist ausgeschlossen,die gibt es nicht. Das mit der Polizei stimmt aber davon bekomme ich selten etwas mit. In der Sek 1 also 5-9 Klasse gibt es nach meiner Information keinen Mindestwert an absolvierten Stunden ,wie in der SEK 2 ,wo man meine ich 120 Schulstunden mitbekommen MUSS. Natürlich hat das unentschuldigte fehlen Konsequenzen aber die Versetzung ist nicht gefährdet ,wenn die Noten gut sind und die Lehrer nicht zum Schluss kommen,dass die Schülerinn aufgrund langen Fehlens nicht versetzt werden kann ,da sie zu große Wissenlücken hat.

LG ein Schüler aus NRW :)

Das was dir erzählt wurde ist totaler Müll. Weder interessiert es die Polizei, noch haben sie die Ressourcen jeden Schüler der nicht will in die Schule zu bringen. Es gibt eine Schulpflicht in Deutschland, ist letztlich aber alles kostenlos. Irgendwann wird die Schule aber eine Attestpflicht verhängen und einen eigenen Arzt können sie auch beauftragen, der ein Bericht über den Gesundheitszustand des Schülers erstellt. Wenn sich das natürlich als negativ "herraustellt", wird spärestens dann das Jzgendamt eingeschaltet und dann bekommen die Eltern Probleme.

Das ganze da oben, gilt aber nur dann, wenn man noch Schulpflichtig ist, also in der 9. Klasse ist man schon freiwillig in der Schule und du wirst irgendwann runtergeschmissen:)

Da hat Dein Freund Recht, das Jugendamt wird evtl. auch hinzugezogen.

Ab 80 fehltagen fällt man durch aber Geldstrafe gibts keine
Ausserdem holt einen die polizei nur wenn man unentschuldigt fehlt und draussen rum Gaunert