Erzieherin in einer katholischen Einrichtung mit Festvertrag bekommt ein uneheliches Kind ist dies ein Kündigungsgrund?

3 Antworten

Ich bin zwar keine Frau, aber ich kann doch etwas dazu sagen.

Das uneheliche Kind ist definitiv kein Kündigungsgrund. Dafür gibt es weder im staatlichen Recht (Dort ja schon gar nicht!) noch kirchenrechtlich eine Regelung.

Anders sieht es aus, wenn eine katholische (!) Erzieherin mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung einzieht und damit eine "eheähnliche" Lebensgemeinschaft beginnt. Das ist sehr wohl ein Kündigungsgrund, da diese Lebensweise sehr deutlich den kirchlichen Moralvorstellungen zuwiderläuft. Auch wenn das in der Praxis eher lasch gehandhabt wird, muss man grundsätzlich mit einer Abmahnung oder gar sofort mit einer Kündigung rechnen. Erst recht kann man Probleme bekommen, wenn man zivilrechtlich heiratet und eine gemeinsame Wohnung bezieht. Wohl gemerkt: Das gilt für katholische Erzieherinnen und Erzieher, die in einer katholischen Einrichtung arbeiten und diese in gewisserweise auch als katholische Einrichtung nach außen hin repräsentieren. Nichtkatholische Erzieherinnen sind davon nicht betroffen, da für sie das Kirchenrecht nicht greift. Ein uneheliches Kind ist jedenfalls kein Kndigungsgrund, auch dann nicht, wenn man bereits kirchlich verheiratet ist und das Kind aus einer Affäre (oder sonst woher) stammt.

Während der Schwangerschaft und Elternzeit hast du Kündigungsschutz wie überall sonst auch.

Ansonsten verzeiht die Kirche viel. Bei einem unehelichen Kind sieht die Kirche einen Verstoß gegen das 6. Gebot. Dieser einmalige Verstoß kann aber vergeben werden, wenn man es bereut und damit zur Beichte geht.

Schlimmer wäre es für die Kirche, wenn du in einem - statt einmaligen Fehltritt - dauerhaften Lebensstil leben würdest, den die Kirche nicht duldet: in wilder Ehe unverheiratet oder aber geschieden und standesamtlich wieder verheiratet zusammen zu leben.

Mach dir also keine Sorgen, die Kirche wird dein Kind wie jedes andere akzeptieren. Wahrscheinlich wird dein Arbeitgeber erwarten, dass du das Kind in den nächsten Wochen katholisch taufen lässt. Dies wäre als Katholik dann eine weitere Pflicht, die vom Arbeitgeber beobachtet wird.

Ich weiß nicht, ob die kath. Kirche inzwischen toleranter geworden ist, aber vor 25 Jahren bekam eine Freundin von mir (Erzieherin in einem kath. Kindergarten) die Kündigung, weil sie mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen ist. LG