Erwischt beim schwarzangeln welche strafen drohen?
Moin Leute,
Ich bin 16 Jahre alt und komme aus Mainz in Rheinland Pfalz. Das was ich hier schreibe ist nicht als ausrede gedacht sondern ist wirklich so, also bitte denkt nicht ich versuche mich hinter ausreden zu verstecken. Mich hat gestern ein Freund zum angeln eingeladen, er meinte wir gehen an einen privaten See neben dem Rhein umd dort zu angeln und ich bräuchte keinen angelschein, da er ja einen hat und der See privat ist und ich deswegen auch mitangeln dürfe ohne Bedenken zu haben strafen zu zahlen. Er sagte auch weil ich mir unsicher war und er schon seit 3 Jahren angelt dass man an privaten seen ohne angelschein angeln darf. Der See war auch privat aber gehört nicht meinem Kumpel oder seiner Familie sondern irgendwelchen anderen Personen,was ich leider nicht wusste. Also habe ich losgeangelt im Glauben dass ich auf der sicheren Seite zu sein. Nach mehreren Stunden am Wasser und keinen Fischen entschlossen wir uns unsere Sachen zu packen und zu gehen. Wichtig zu sagen wäre vielleicht dass ich mich letzten Monat für den angelschein angemeldet habe welchen ich im Oktober machen soll, aber leider noch keine ahnung hatte mit der rechtlichen Lage beim angeln. Aufjedenfall waren die sachen gepackt und wir gingen zurück zu den Fahrrädern. Es kam uns ein Mann entgegen von der Fischerei Aufsichtsbehörde welcher Fotos von mir beim angeln gemacht hatte. Ich hatte natürlich keinen angelwchein abe mein Kumpel den er auch vorzeigen konnte jedoch war ich ja beim angeln auf dem bild zu sehen. Mir ist klar dass die Kontrolleure davon ausgehen das ich darüber informiert bin jedoch hat mein Kumpel mir gesagt dass ich dort ohne bedenken angeln kann(was die Kontrolleure logisch nicht wissen können.) jetzt wäre die frage mit welchen Folgen ich zu rechnen habe, denn ich würde schon recht gerne meinen Fischerei Schein machen abe die Kontrolleure meinten es könnte sein das ich gesperrt werde. Gibt es für minderjährige andere Regelungen oder welche strafen habe ich generell zu befürchten?
Entschuldigung für den langen Text, ich wollte es so genau wie möglich beschreiben.
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Ich glaube der Begriff währe hier Fischwilderei (bin mir nicht ganz sicher.)
Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fischwilderei
Die Art der Strafe ist je nachdem wo man lebt unterschiedlich, aber ich glaube bei Minderjährigen kommt zumindest eine Geldstrafe vor, aber dass ist jetzt nur eine Vermutung und kommt am Ende halt auf die Regelung und Durchführung an.
Eventuell kommt man auch mit einem blauem Auge davon, aber ich glaube eher dass die da nicht ganz so locker sind.
Je nachdem wo du lebst müsstest du selbst etwas recherchieren, da es halt je nach Bundesland etwas anders geregelt wird.
Bei uns z.B. gibts eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Ich glaube hier wirst du fündig: https://angelmagazin.de/ratgeber/fischwilderei/