Erwischt beim schwarzangeln welche strafen drohen?

2 Antworten

Ich glaube der Begriff währe hier Fischwilderei (bin mir nicht ganz sicher.)

Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fischwilderei

Die Art der Strafe ist je nachdem wo man lebt unterschiedlich, aber ich glaube bei Minderjährigen kommt zumindest eine Geldstrafe vor, aber dass ist jetzt nur eine Vermutung und kommt am Ende halt auf die Regelung und Durchführung an.
Eventuell kommt man auch mit einem blauem Auge davon, aber ich glaube eher dass die da nicht ganz so locker sind.
Je nachdem wo du lebst müsstest du selbst etwas recherchieren, da es halt je nach Bundesland etwas anders geregelt wird.

Bei uns z.B. gibts eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

Ich glaube hier wirst du fündig: https://angelmagazin.de/ratgeber/fischwilderei/

Welche Strafe dir genau droht kann hier dir keiner sagen denn das entscheidet alleine der Richter vor den du sicher musst,aber du kennst ja den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Und die Sperre des Fischereischeins ist dir sicher.