Erwerbsminderungsrente?

5 Antworten

Nein.

Der Selbsteinschätzungsbogen R0215 ist nur eine Anlage zum Antrag. Der Antrag ist das Formular R0100, zusätzlich brauchst du das Formular R0210 und R0810.

Du kannst dir beim Antrag in einer der Betreuungsstellen der DRV helfen lassen oder von einem ehrenamtlichen Versichertenältesten/-berater.

Nein, der Antrag ist sehr viele Seiten lang. Der Selbsteinschätzungsbogen ist nur ein ganz kleiner Teil davon. Alle Anträge sind online. Kannst gleich weitermachen. Sich schonmal deine Unterlagen zusammen, da muss einiges gescannt werden. Ich hab etwa fünf Stunden gebraucht


gamemasterjack 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:06

Oke, und passiert da was, wenn ich nur den selbsteinschätzungsbogen abgeschickt habe? Wahrscheinlich nicht, oder?

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gamemasterjack 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:33
@LauwarmerKaffee

Oke, danke. Dann werde ich sehen, ob ich das andere noch mache. Aber danke erstmal, hat mir geholfen!

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Für mich sieht es so aus, als wäre es ein Antrag oder zumindest ein Teil dessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der R0215 ist nur ein kleiber Teil des Antrages.

Wenn du diesen der DRV schickst, gilt dies als formloser Rentenantrag.

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der R0100, R0210 und R0810 übersandt werden