Erweitertes Führungszeugnis Kinderpflege?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sei mal ganz ehrlich. Ein Platzverweis ist nicht strafbar und Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Wenn es wirklich "nur" 90 Tagessätze sind, steht nichts darüber im Führungszeugnis. Hast Du irgendwelche Straftaten unternommen, die sich (ganz allgemein gesagt) mit Fehlverhalten gegenüber Kindern befassen, dann stehen sie auch im Führungszeugnis wenn es weniger als 90 Tagessätze sind.


Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:13

Aber ich hab grad gelesen das es nur um bestimmte Straftaten geht und wenn ich die nicht habe kann ich trotzdem in dem Bereich arbeiten

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Bergfex49  22.07.2024, 15:49
@Lisaaa334

diese Straftaten kommen zum Beispiel ins erweiterte Führungszeugnis:

  • § 171 Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
  • § 174 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174 a sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174 b sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174 c sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176 a schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 176 b sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
  • § 177 sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
  • § 178 sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • § 180a Ausbeutung von Prostituierten
  • § 181 a Zuhälterei
  • § 182 sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • § 183 exhibitionistische Handlungen
  • § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
  • § 184 a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
  • § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
  • § 184 c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
  • § 184 d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien, Teledienste
  • § 184 e Ausübung der verbotenen Prostitution
  • § 184 f Jugendgefährdenen Prostitution
  • § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
  • § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • § 233 a Förderung des Menschenhandels
  • § 234 Menschenraub
  • § 235 Entziehung Minderjähriger
  • § 236 Kinderhandel
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Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 17:50
@Bergfex49

Ich habe nichts davon gemacht es geht nicht einmal die Richtung

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Bergfex49  22.07.2024, 17:51
@Lisaaa334

ja, das dachte ich mir, hab's halt reingschrieben, damit Du bescheid weisst.

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Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 17:52
@Bergfex49

Okay perfekt danke also besteht glaub ich keine Gefahr danke hast mir wirklich geholfen

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Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:44

Nein das hat alles nichts mit Kindern zutun oder auch nicht nichts sexuelles oder Freiheits Beraubung

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Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:42

Ja aber es steht doch dann im erweiterten Führungszeugnis

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In deinem Führungszeugnis steht auch bei dieser Verurteilung nichts drinnen.


wiki01  22.07.2024, 15:01

..., wenn sonst keine Verurteilung vorliegt.

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Lisaaa334 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 14:44

Ja aber ich brauch das erweiterte dafür

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Wenn das deine erste Verurteilung ist, steht sie nicht im Führungszeugnis