Erweitertes Führungszeugnis Kinderpflege?
Hallo liebe Leute ich hab einen Ausbildungsplatz als Kinderpflegerin und brauch dafür ein erweitertes Führungszeugnis ich hab letztes Jahr eine Anzeige bekommen wegen einem Platz Verweis und weil ich Beamte beleidigt habe ich hab dafür 90 Tagessätze Bekommen Geldstrafe aber noch keinen Brief der das rechtskräftig macht um zu zahlen steht das jetzt dort auch drin und kann ich die Ausbildung noch machen
3 Antworten
Sei mal ganz ehrlich. Ein Platzverweis ist nicht strafbar und Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Wenn es wirklich "nur" 90 Tagessätze sind, steht nichts darüber im Führungszeugnis. Hast Du irgendwelche Straftaten unternommen, die sich (ganz allgemein gesagt) mit Fehlverhalten gegenüber Kindern befassen, dann stehen sie auch im Führungszeugnis wenn es weniger als 90 Tagessätze sind.
diese Straftaten kommen zum Beispiel ins erweiterte Führungszeugnis:
- § 171 Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
- § 174 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174 a sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174 b sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174 c sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- § 176 sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 a schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176 b sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- § 177 sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 178 sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- § 180a Ausbeutung von Prostituierten
- § 181 a Zuhälterei
- § 182 sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- § 183 exhibitionistische Handlungen
- § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
- § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
- § 184 a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
- § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
- § 184 c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
- § 184 d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien, Teledienste
- § 184 e Ausübung der verbotenen Prostitution
- § 184 f Jugendgefährdenen Prostitution
- § 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen
- § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
- § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
- § 233 a Förderung des Menschenhandels
- § 234 Menschenraub
- § 235 Entziehung Minderjähriger
- § 236 Kinderhandel
Ich habe nichts davon gemacht es geht nicht einmal die Richtung
ja, das dachte ich mir, hab's halt reingschrieben, damit Du bescheid weisst.
Okay perfekt danke also besteht glaub ich keine Gefahr danke hast mir wirklich geholfen
Nein das hat alles nichts mit Kindern zutun oder auch nicht nichts sexuelles oder Freiheits Beraubung
Ja aber es steht doch dann im erweiterten Führungszeugnis
In deinem Führungszeugnis steht auch bei dieser Verurteilung nichts drinnen.
Wenn das deine erste Verurteilung ist, steht sie nicht im Führungszeugnis
Aber ich hab grad gelesen das es nur um bestimmte Straftaten geht und wenn ich die nicht habe kann ich trotzdem in dem Bereich arbeiten