Ersttäter?
Wenn ich als Jugendlicher ( 14) einmal was geklaut habe und erwischt wurde und dann mit 24 nochmal gelte ich dann als ersttäter oder nicht ?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rutscherlebnis/1506620619872_nmmslarge__144_24_432_432_2e982789f9ecf6e777ec40e5fe304670.jpg?v=1506620622000)
Ja,zum einen ,ist der Zwischenraum so lang,das Du in den Polizeiakten nicht mehr auftauchst,
zum anderen würde nach dem Jugendstrafrecht kein Eintrag stattfinden,selbst wenn Du z.B.zu Sozialstunden verurteilt worden wärest.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/luibrand/1592456858754_nmmslarge__0_762_3120_3120_44b0af39708a6b49c0a670089e5964e9.jpg?v=1592456859000)
Nur wenn Du damals statistisch nicht erfasst wurdest, was wahrscheinlich ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
vor mir jedenfalls nicht.