Ersatzbeschaffung Fahrrad nach Diebstahl - Sonderbedarf Unterhalt?

3 Antworten

Ein Fahrrad ist kein Sonderbedarf. Und wenn das Rad bei Diebstahl versichert ist, dann zahlt doch ohnehin die Versicherung?!

Ansonsten kannst du den anderen Elternteil natürlich mal nett fragen, ob er sich beteiligt.

Hier findest du eine Übersicht was als Sonderbedarf anerkannt wird:

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf

Habt ihr den Diebstahl der Polizei und der Versicherugn gemeldet? Fahrräder sind oft auch mit der Hausratversicherung versichert.