Ersatzbeschaffung Fahrrad nach Diebstahl - Sonderbedarf Unterhalt?
Hallo liebes Schwarm-Wissen,
meiner Tochter (12 J.) wurde vor 2 Wochen ihr ganz neues Rad gestohlen (gerade mal 1 Monat alt). Ich habe ihr nun dasselbe Fahrrad nochmals neu gekauft, denn sie braucht ja eines und traurig war sie natürlich auch.
Meine Frage: Ich bin alleinerziehend und möchte fragen, ob diese Art der Ersatzbeschaffung unter Sonderbedarf im Unterhalt fällt, an der sich beide Elternteile beteiligen müssen/sollen/können.
Es wäre schön, wenn von unsachlichen Antworten abgesehen werden könnte ;-)
Lieben Dank schon mal und habt einen schönen Tag.
Julia
3 Antworten
https://www.finanztip.de/sonderbedarf-kindesunterhalt/
konkreter
Ich fürchte, dass ein Fahrrad nicht unter Sonderbedarf fällt.
Ist ein Fahrrad Sonderbedarf?
Nein, ein Fahrrad gehört nicht zum Sonderbedarf. Ebenfalls kein Sonderbedarf sind spezielle Kleidung, Kosten für den Sportverein oder einen Urlaub.
Ein Fahrrad ist kein Sonderbedarf. Und wenn das Rad bei Diebstahl versichert ist, dann zahlt doch ohnehin die Versicherung?!
Ansonsten kannst du den anderen Elternteil natürlich mal nett fragen, ob er sich beteiligt.
Hier findest du eine Übersicht was als Sonderbedarf anerkannt wird:
Habt ihr den Diebstahl der Polizei und der Versicherugn gemeldet? Fahrräder sind oft auch mit der Hausratversicherung versichert.