Erlischt die Betriebserlaubnis?

2 Antworten

Es gibt exakt drei Möglichkeiten, die zum Erlöschen der BE führen können. Diese sind in §19 Abs 2 StVZO abschließend aufgezählt:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Dein Radioumbau erfüllt keinen der genannten Punkte.

So lange von dem Radio keine Gefahr ausgeht, hat das keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis. Das gilt für ein "normales Radio". Wenn Du Riesenboxen einbaust, etc., dann kann das anders sein.

Nur Bauteile, die die Betriebssicherheit des Autos betreffen, haben Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis.