Erfahrung von Vernichtung von Ware unter Überwachung des Zolls?

1 Antwort

Erwartet einen ein Brief vom Rechtsinhaber?

Das ist ziemlich wahrscheinlich.

Wenn sich ein Artikel als Fälschung herausstelt, dann wird er auf Deine Kosten vernichtet, Du hast keinerlei Käuferschutz und Du bekommst u.U. noch teure Post vom Rechteinhaber, schau mal hier:

Klicken: Plagiate und der Zoll

Klicken: Zoll-Vernichtung unterschreiben?

Klicken: Schnäppchen aus chinesischen Onlineshops-es droht die Beschlagnahme

Klicken: Zoll benötigt eine Rechnung von Pandabuy?

Das kann zusammen locker drei- bis vierstellig werden.


Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:19

Es lässt sich ja mittlerweile gut dagegen vorgehen, da der Schadensersatz pauschal ermittelt wird, was rechtswidrig ist. Naja, mal schauen. Zugestimmt der Vernichtung habe ich

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Rasentraktor007  29.06.2024, 14:25
@Ahhhlangeweile

Wie Du meinst.

Das hier aus dem von Dir verlinkten Artikel hast Du sicher auch gelesen?:

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Lass Dich also einfach überraschen.

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iq1000  29.06.2024, 14:28
@Ahhhlangeweile

Das ist bei Verkauf von privat an privat. Kaufst du bei einer Online Plattform liegt geschäftlicher Verkehr vor.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:33
@iq1000

Nach meinem Verständnis nicht: Wenn ich als Privatperson eine Brille von einem Unternehmen kaufe, handelt es sich für das Unternehmen um eine geschäftliche Transaktion (Handeln im geschäftlichen Verkehr). Für mich als Käufer ist es in der Regel ein privates Handeln (Verbraucher).

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tinalisatina  29.06.2024, 14:38
@Ahhhlangeweile

Es ist (leider) tatsächlich so, dass ein geschäftlicher Verkehr vorliegt. Das tut er bei jedem Kauf (deshalb ist das falsch, was iq1000 geschrieben hat). Es gibt kein privates Handeln. Dennoch lässt sich aus dem Kauf eines Fakes keine grundsätzliche Markenrechtsverletzung ableiten. Leider hat der BGH (auch da mal wieder) nur eine Wischwaschi-Entscheidung getroffen.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:44
@tinalisatina

Ich lese eben fast bei jeder Quelle: Wenn Sie im Internet eine Produktfälschung erwerben und sich diese „frei Haus“ liefern lassen, machen Sie sich nicht strafbar – solange Sie die Markenfälschungen nur für den privaten Gebrauch nutzen.

Sie müssen jedoch mit zusätzlichen Kostenrechnen, falls der Zoll die Markenfälschung beschlagnahmt. Neben Einlagerungskosten entstehen z. B. für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab einem Warenwert von 20 Euro Einfuhrumsatzsteuern. Nach Zahlung der Steuern und Gebühren erhalten Sie die bestellte Ware.

Bestellen Sie hingegen gefälschte Waren in der Absicht, diese weiterzuverkaufen, machen Sie sich strafbar. Die meisten Gerichte sehen ein solches geschäftliches Interesse bereits gegeben, wenn Sie 2 oder 3 gefälschte Waren eines eigentlich hochpreisigen Produktes bestellen (z. B. Louis-Vuitton-Taschen). Außerdem kann der Originalhersteller zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die hohe Kosten und Schadensersatzforderungen nach sich bedeuten können.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:49
@iq1000

Ich lese eben fast bei jeder Quelle von Anwälten: Wenn Sie im Internet eine Produktfälschung erwerben und sich diese „frei Haus“ liefern lassen, machen Sie sich nicht strafbar – solange Sie die Markenfälschungen nur für den privaten Gebrauch nutzen.

Sie müssen jedoch mit zusätzlichen Kostenrechnen, falls der Zoll die Markenfälschung beschlagnahmt. Neben Einlagerungskosten entstehen z. B. für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab einem Warenwert von 20 Euro Einfuhrumsatzsteuern. Nach Zahlung der Steuern und Gebühren erhalten Sie die bestellte Ware.

Bestellen Sie hingegen gefälschte Waren in der Absicht, diese weiterzuverkaufen, machen Sie sich strafbar. Die meisten Gerichte sehen ein solches geschäftliches Interesse bereits gegeben, wenn Sie 2 oder 3 gefälschte Waren eines eigentlich hochpreisigen Produktes bestellen (z. B. Louis-Vuitton-Taschen). Außerdem kann der Originalhersteller zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die hohe Kosten und Schadensersatzforderungen nach sich bedeuten können.

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Rasentraktor007  29.06.2024, 14:54
@Ahhhlangeweile

Schon bemerkenswert:

Erst fragst Du hier nach, weil Du selbst keinerlei Ahnung hast; und dann bist plötzlich Du der Experte, weil Du dies und das "im Internet" gelesen hast.

Aber wie auch immer, mach deine eigenen Erfahrungen, ich bin ab hier kopfschüttelnd raus.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 14:58
@Rasentraktor007

Naja, ich diskutiere nur, weil es doch recht viele Quellen sind. Ich Verweise jedesmal auf Quellen, also bin ich kein Experte sondern nenne Nachweise. Aber Kanzleien sprechen für sich oder?

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tinalisatina  29.06.2024, 15:06
@Ahhhlangeweile
Nach Zahlung der Steuern und Gebühren erhalten Sie die bestellte Ware.

Das ist natürlich total Quatsch. Wer das schreibt, hat keine Ahnung.

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tinalisatina  29.06.2024, 15:14
@Ahhhlangeweile

Nur, wie gesagt, leider schwammig formuliert vom BGH, deshalb kann es durchaus sein, dass du Ärger hast mit den Anwälten der Markeninhaber. Kommt da sehr darauf an, welche Marke es ist.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 15:24
@tinalisatina

In einem Forum, wo man Anwälte kostenpflichtig fragt, wurde geantwortet: Eine kostenpflichtige Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung setzt zwingend ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Der Erwerb einer einzigen Sonnenbrille zum privaten Gebrauch erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sollten Sie tatsächlich ein Schreiben der Anwälte des Rechteinhabers erhalten, schreiben Sie zurück, dass Sie nur eine einzige Brille zum privaten Gebrauch erworben haben. Damit dürfte die Sache erledigt sein.

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tinalisatina  29.06.2024, 15:32
@Ahhhlangeweile

Betonung auf "dürfte".

Ansonsten, wie gesagt: Auch der BGH hat entschieden, dass der Kauf eines einzigen Stückes ein geschäftlicher Verkehr ist.

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 16:03
@iq1000

Hierzu möchte ich noch antworten: „Das ist entweder unglücklich formuliert oder eine rechtlich sehr fragwürdige Ansicht des Zolls. Auf der Seite wird ja korrekt geschrieben: Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient. Der Erwerb zu privaten Zwecken ist also quasi genau das Gegenstück hiervon und kann daher kein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen. Ich hatte bisher auch noch keinen Fall, bei der die angefangene Bestellung eines einzelnen Artikels für private Zwecke weitere Konsequenzen (außer Verlust des Artikels) hatte.“ Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Plagiat-einer-RayBan-Sonnenbrille-beim-Zoll-festgehalten--f420352.html

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 16:43
@tinalisatina

Ich würde es am Einzelfall festmachen, wie es der BGH macht, und hier ist es sehr klar theoretisch, wenn man auch der Begründung der Anwälte folgt

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tinalisatina  29.06.2024, 17:12
@Ahhhlangeweile
Der Erwerb zu privaten Zwecken ist also quasi genau das Gegenstück hiervon und kann daher kein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen.

Keine Ahnung, wie der Anwalt darauf kommt, das ist schlichtweg falsch.

Ich hatte bisher auch noch keinen Fall, bei der die angefangene Bestellung eines einzelnen Artikels für private Zwecke weitere Konsequenzen (außer Verlust des Artikels) hatte.

Das mag sein. Das ist auch gut so (meine Meinung). Aber es ist nun mal nach dem Gesetz nur eine Kann-Lösung, kein Muss

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 21:27
@tinalisatina

Dazu: Keine Ahnung, wie der Anwalt darauf kommt, das ist schlichtweg falsch. 

Das haben alle Anwälte auf der Plattform gesagt, zu neu geöffneten Themen, die meiner Thematik fast gleich sind. Also ist da definitiv was dran

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iq1000  30.06.2024, 02:50
@Ahhhlangeweile

....bei jeder Quelle von Anwälten.....

Die suchen halt Kunden und hoffen drauf dass der Rechteinhaber es nicht durch zieht.

Was ich nicht verstehe, wenn man weiss das es Fake ist, warum kaufen? Auf einen so offensichtlichen Betrug reinzufallen hat schon etwas sehr tollpatschiges

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Ahhhlangeweile 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 11:59
@iq1000

War tatsächlich nicht offensichtlich. Stand nur ein M, nicht Miu Miu. Bin kein Designer Experte, weswegen ich das entsprechend verkennt habe. Es gab keine Kundenfotos in der Bewertung, wo man es hätte erkennen können. Die Beschreibung war ebenfalls normal. Darauf werde ich mich auch berufen.

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iq1000  30.06.2024, 14:00
@Ahhhlangeweile

Bei Markenware immer verlässliche Quellen nehmen. China geht da gar nicht.

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