Erbreihenfolge, müssen Erben 2ter Reihe ablehnen?
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Erbrechts. Und zwar ist mein Vater verstorben und ich möchte das Erbe annehmen. Die Ehefrau, also meine Mutter, und die Kinder, also meine Geschwister, lehnen das Erbe ab. Somit bleibe ich als einziger Erbe erster Reihe der das Erbe annimmt. Jetzt waren die das Erbe ablehnen und ihnen wurde gesagt das die Geschwister von meinem Vater, also meine Onkels und Tanten sowie deren Kinder, also meine Cousins und Cousinen das Erbe ausschlagen müssen. Ist das richtig so? Weil ich nehme doch das Erbe an das heißt ich habe das alleinige Erbe, oder nicht? Dann brauchen doch die Erben der zweiten Reihe das Erbe nicht ausschlagen, weil es ja bereits jemand der ersten Reihe übernimmt?
Hoffe da kann jemand der sich auskennt drauf antworten weil es echt viel Stress für die Anderen ersparen würde. Vielen dank im Vorraus. :)
5 Antworten
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Also immer angenommen, dass im Testament nichts abweichendes festgehalten worden ist - Geschwister des Vaters erben rein gar nichts sofern noch Ehepartner/Kinder/Enkel (alles in gerader Linie wie du richtig gesagt hast) da sind. Da sie hier nicht in der gesetzlichen Erbfolge vorkommen, gibts auch nichts auszuschlagen.
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Richtig: Die Erben 2. Ordnung haben keinen Erbanspruch, wenn es Erben der ersten Ordnung gibt.
Also erbst Du, wenn alle anderen Erben erster Ordnung das Erbe ausschlagen, alles.
Und die Erben 2. Ordnung müssen gar nichts machen. Sie erben ganz einfach nichts.
Wohlgemerkt: Dies gilt für die gesetzliche Erbfolge. In einem Testament kann etwas anderes geregelt sein, und dann stellt sich die Pflichtteilsfrage.
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Wer hier ggfs noch ausschlagen muss - sind die evtl vorhandenen Kinder deiner Geschwister. Hat dein Vater noch keine Enkel oder Urenkel muss auch sonst niemand mehr ausschlagen.
Die Geschwister des Vaters wären nur an der Reihe - wenn nach unten alle (Kinder, Enkel, Urenkel) ausschlagen würden oder nicht existieren würden- erst dann geht das Erbe zu den Eltern des Versuchs bzw in die Seitenlinie (Geschwister)
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Wenn es kein (wirksames) Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge:
In erster Instanz erben die Kinder und der Ehegatte. Wenn sowohl der Ehegatte als auch die Kinder das Erbe ausschlagen, erben in nächster Instanz die Kinder der Kinder. Wenn solche nichts existieren oder diese ebenfalls ausschlagen und keine Abkömmlinge dieser Kinder bestehen, erbst du als verbleibender Erbe der ersten Ordnung allein.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Nein, in dem Fall muss keiner ausschlagen, weil du ja schon erbst, und das sogar vorrangig.