Erbe nach Tod?

5 Antworten

Mein Onkel hat die Vollmachten von beiden und das Haus in deren Namen verkauft um damit die Pflege zu bezahlen. Nur leider sind jetzt beide innerhalb von 4 Monaten verstorben.

Oha. Dann solltet ihr schnellstmöglich rausfinden, wo das Geld denn überhaupt ist. Nicht, dass es auf dem Konto des Onkels ist und dann in dessen Erbmasse gelandet.


CecileH2 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 12:25

Der Notartermin für den Hausverkauf ist erst noch.

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tinalisatina  13.07.2024, 12:27
@CecileH2

Ah, das schwebt also noch. Dann solltet ihr mal (beim Notar) nachfragen, wie das weitergeht. Denn, wenn der Onkel verstorben ist, braucht es natürlich jemand anderen für den Verkauf.

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Ihr könnt einen Erbschein beantragen und anschließend eine Forderung geltend machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Erstmal mein herzliches Beileid!

Also dein Großvater hat den Onkel bevollmächtigt das Haus zu verkaufen um damit die Pflege zu bezahlen. Soweit verstanden...Der Verkauf ist aber noch nicht abgeschlossen und der Notartermin kommt erst noch.

Und dann ist zuerst der Onkel gestorben? Oder zuerst der Großvater?

Beim Tod des Grundstücksveräußerers handelt es sich nicht um einen Verlust der Verfügungsbefugnis i.S.d.  § 878 BGB. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Abgabe der Auflassungserklärung als Willenserklärung und der Eintragungsbewilligung nach  § 19 GBO in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form ( § 29 GBO). Es kommt auch nicht darauf an, ob die Auflassungserklärung samt Eintragungsbewilligung dem Grundbuchamt bereits vor dem Tode des Veräußerers zugegangen ist. Die Auflassung ist bindend geworden; diese Bindungswirkung wirkt sich auch auf die Erben aus, die nicht mehr widerrufen können ( § 873 Abs. 2 BGB). Eine beim Grundbuchamt eingegangene, aber nicht vollzogene Auflassung aus dem Jahr 1966 kann auf Eintragungsantrag auch noch nach mehreren Jahrzehnten durch Eintragung der Erben der Erwerber als Eigentümer vollzogen werden, sofern die übrigen Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/10-erbrecht-und-grundbuch-vi-tod-einer-vertragspartei-nach-auflassung-aber-vor-eigentumseintragung_idesk_PI17574_HI15783949.html

Und da sehe ich jetzt ein Problem für den Hauskäufer.

Aber wie dem auch sei: wenn der Großvater nach dem Onkel gestorben ist und es keine weiteren Erben gibt, dann seid ihr Erben.

Ist aber der Onkel nach dem Großvater gestorben und der Opa hat ihm testamentarisch z.B. die Hälfte vermacht und euch die Hälfte, weil euer Vater leider auch schon gestorben ist, dann stellt sich die Frage, ob der Onkel Erben hat oder ihr ihn auch alleine beerbt. Wobei hier ja was vom Pflichtteil steht.

Opa zuerst gestorben: Onkel erbt und ihr euer Pflichtteil.

Onkel zuerst gestorben: Erbe an Angehörige des Onkels und Opa? Vermehrt ja ggf. den Anteil am Ende vom Opa?!

Wenn dem Ganzen aber nichts im Wege steht und ihr seid die einzigen Erben, dann wird der Hausverkauf mit dem Notartermin über die Bühne gehen und das Geld ist dann innerhalb weniger Wochen auf dem Konto.

Laut Testament erben wir den Pflichtteil.

Vom Großvater der nach dem Onkel starb? Dann gibt es ja noch andere Erben und die müssen euch den Pflichtteil auszahlen.


CecileH2 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 07:39

Mein Onkel lebt noch nur meine Großeltern und mein Vater sind verstorben. Erst meine Oma Anfang 2024 und jetzt letzte Woche mein Opa.
Notartermin für das Haus ist diese Woche. Müssen wir da dabeisein?
Weil wir ja eine Erbengemeinschaft sind? Wer zahlt das Erbe am Ende aus? Und wie lange dauert es ca.?

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hilflos99  15.07.2024, 08:02
@CecileH2

wenn ihr nur den Pflichtteil bekommt, sind ihr keine Erbengemeinschaft und müsst beim Termin nicht dabei sein

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Von welchen beiden hat der Onkel die Vollmacht? Lebt die Großmutter noch und wer wurde Erbe laut Testament

Wenn nun Großvater verstorben ist - kann Onkel nicht mehr als Bevollmächtigter verkaufen, sondern der Erbe laut Testament muss verkaufen. Dafür muss zunächst das notarielle Testament eröffnet werden oder ein Erbschein vorliegen.

Die Forderung des Pflichtteil müsst ihr an den Erben richten - und auch er zahlt diesen aus. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteil, um.dir die Höhe zu sagen, fehlen noch einige Informationen. zB was ist mit Oma?

Die Bank hat mit der Nummer überhaupt nichts zu tun und der Notar beurkundet nur den Vertrag.


CecileH2 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 07:33

Unsere Oma ist im März 2024 verstorben. Mein Opa war dann Erbe von ihrem Vermögen nun ist er auch verstorben und das Haus soll diese Woche verkauft werden beim Notar.

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CecileH2 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 07:34

Wir sind eine Erbengemeinschaft also müssten wir theoretisch mit zu dem Notartermin?

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kabbes69  15.07.2024, 11:05
@CecileH2

Eine Erbengemeinschaft ungleich Pflichtteil.!

Wenn ich jetzt das klassische Berliner Testament annehme: Oma stirbt, der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe und die gemeinsam Kinder werden Schlusserben;nach dem Tod des Opas. Wenn es ein notarielles Testament war genügt das Testament und ggfs noch die Sterbeurkunde nach eurem Vater.

Aber ja - dann müsst ihr mit zum Notar. Selbst wenn Onkel eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte - würde ich ihn hier nicht mehr alleine handeln lassen.

Die Frage beantwortet dir aber der Notar - sofern die Urkunde bereits in Vorbereitung war, muss er nun zwingend über den Tod des Opas informiert werden - VOR Beurkundung!!

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Die gesetzliche erbfolge ist in den §§ 1924 ff BGB geregelt.

Sollten vom verstorbenen Elternteil noch Geschwister da sein, erben diese, und die Enkelkinder nur einen Pflichtteil. Dieser wird geringer je mehr Geschwister des verstorbenen Elternteils vorhanden sind. Auszahlen wird das der Nachlassverwalter, nachdem der Nachlass verwertet worden ist.