Erbe / Gutschrift?

2 Antworten

Wenn du Alleinerbe des Verstorbenen geworden bist, bist du damit auch zugleich auch Inhaber des Bankkontos des Verstorbenen geworden, so dass es keiner "Auszahlung" bedarf. Du musst nur der Bank gegenüber nachweisen, dass du Alleinerbe geworden bist. Das geschieht in aller Regel ,durch Vorlage des Erbscheins, den du beim Nachlassgericht unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragen musst und der eine vom Wert des Nachlasses abhängige Gebühr + Gebühr für die eidesstattliche Versicherung kostet. Wenn du aber aufgrund eines Testaments des Verstorbenen dessen Alleinerbe geworden bist und dieses Testament vom Nachlassgericht formal eröffnet worden ist, solltest du bei der Bank anfragen, ob ihr zum Nachweis deiner Berechtigung für das Konto des Verstorbenen die Vorlage des Testaments und des Protokolls über die Eröffnung genügt. Dann könntest du dir die Kosten eines Erbscheins ersparen. Das Konto des Verstorbenen würde dann auf dich "überschrieben" und du wärest verfügungsberechtigt. Eine Übertragung auf das Konto deiner Frau wäre dann entbehrlich; aber wenn du kein eigenes Konto haben willst, würde die Bank den Betrag auch auf deinen Auftrag hin an das Konto der Frau übertragen. Entscheidend ist dabei eben nur, dass die Bank den Nachweis erhält, dass du Alleinerbe geworden und damit auch allein verfügungsberechtigt geworden bist. . Grundsätzlich könntest du dir auch den Kontobetrag bar auszahlen lassen, (sofern nicht dadurch Gläubigerbenachteiligung durch dich oder die Gefahr von "Geldwäsche" vermutet wird)..

wie verhält sich das wenn man allein Erbe ist und der Angehörige verstirbt man aber kein eigenes Bankkonto hat

Dann ist die Auszahlung des positiven Erbes nicht möglich. Das Erbe kann nur auf ein Konto laufend auf den bestimmungsgemäßen Erben überwiesen werden.

Kann man sich da beim Nachlassgericht melden

Das kann man nicht nur, das muss man sogar.

und einen Erbschein einreichen

Den muss man erstmal beim Nachlassgericht beantragen.

und mit denen eine Vereinbarung machen dass das Geld auf das Konto meiner Frau geht oder bar ausgezahlt wird,

Nein. Weder ist das Nachlassgericht für Auszahlung eines Erbes zuständig, noch kann ein evtl. Guthaben bar ausgezahlt werden durch die beteiligten Banken. Das verbietet sich schon durch das GWG.

Die offensichtliche Frage ist also, warum jemand kein Konto haben soll. Und dies wiederum legt den Verdacht der Gläubigerschädigung nahe.


Fireblue0174 
Fragesteller
 10.11.2021, 01:29

Alles müsste man mit dem bankberater der Verstorbenen mit dem vorgelegten erscheinen eine Abmachung treffen wie das Erbe ausgezahlt wird , und er könnte es dann auf das Konto der Frau machen ?

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FordPrefect  10.11.2021, 08:21
@Fireblue0174

Was an

"Das Erbe kann nur auf ein Konto laufend auf den bestimmungsgemäßen Erben überwiesen werden."

war jetzt unverständlich?

Wenn du aus welchem Grund auch immer kein eigenes Konto hast, kannst du das Erbe nicht entgegennehmen. Entweder du eröffnest also ein Konto, oder du verzichtest auf das Erbe. Wenn du noch nicht einmal ein gemeinsames Konto zusammen mit deiner Frau hast, dann ist davon auszugehen, dass damit bewusst zum Beispiel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vereitelt werden sollen. Und genau deswegen kann das Erbe nicht auf das Konto eines Dritten überwiesen werden.

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