Ein Pfandbon ist im Grunde ein Bezahlungsmittel ähnlich wie Bargeld oder Gutschein mit Wert. Er unterliegt aber dem §195 BGB und bleibt somit 3 Jahre gültig. Ausnahme wäre nur wenn man durch den Zustand des Bons nicht mehr eindeutig erkennen kann das er von diesem Discounter ausgestellt wurde oder der Betrag nicht erkennbar ist.
Selbst wenn die Technik im Markt streikt muss dieser notfalls "manuell" ausgezahlt werden.
Also sollte/darf es keinen Beanstandung seitens der Kassier*innen geben.