Entlastung Kassierer (Vorstand)?
Muss der Kassierer, in diesem Fall Vorstand im Verein, für die Entlastung anwesend sein?
2 Antworten
Sowas sollte in der Vereinssatzung geregelt sein.
Wenn nicht:
Einerseits liegt ein vom Vorstand zu vertretender Mangel in der MV vor. Zu einem einer möglichen Entlastung vorhergehenden Rechenschaftsbericht gehört auch, dass der Kassierer Mitgliederfragen beantwortet. Kann er das wegen Abwesenheit nicht, so kann die Entlastung durchaus nachvollziehbar abgelehnt werden.
Andererseits ist die MV frei in ihren Entscheidungen. Es sind die Mitglieder, die jedes für sich entscheidet, ob es den Kassierer entlastet. Entscheiden sich also die Mitglieder für die Entlastung, ist das ok.
Natürlich. Er kann sich selbst nicht mehr zur Verfügung stellen oder muss von der Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss abgewählt werden.
Nein. Entlastung ist das Einverständnis der Mitgliederversammlung mit der Geschäftsführung seines Amtes, hier der des Kassieres. Der Begriff ist im Vereinsrecht klar definiert und hat mit Abwahl überhaupt nichts zu tun. Bei einem Kassierer wurde die Kasse geprüft und für gut befunden, im Anschluss an den Bericht der Kassenprüfer wird der Kassierer durch die MV "entlastet".
Es geht um Entlastung, nicht Entlassung.