Entfernungspauschale, sehr geringe Summe. Was mache ich falsch?

6 Antworten

Die Entfernungspauschale wird nie ausbezahlt.

Diese mindert als Werbungskosten nur dein zu versteuerndes Einkommen. Außerdem wirken sich Werbungskosten effektiv erst dann aus, wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten.

Du hast eine Pendlerpauschale von 1.467 € Abzüglich des Pauschbetrages von 1.230 € (der schon im Lohnsteuerabzug berücksichtigt war und daher bei der Einkommensteuererklärung keine effektive Auswirkung hat) wirken sich dann nur noch 237 € steuermindernd aus. Diese bekommst du aber auch nicht erstattet, sondern nur anteilig mit deinem Steuersatz.

Maximal kannst du nur das erstattet bekommen, was an Steuern einbehalten worden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Der Wert sollte in der Steuererklärung für 2023 insgesamt 1466,92 Euro betragen

Das ist der Wert der Entfernungspauschale, der als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt wird.

Beim Prüfen kommen nur 140€ raus. Wie kann das sein?

Das kann durchaus sein.

Werbungskosten kriegst du vom Finanzamt nicht erstattet. Diese mindern einfach nur deine Einkünfte sowie dein zu versteuerndes Einkommen (wonach sich dann die Einkommensteuer bemisst).

Erstattet kriegst du nur zu viel gezahlte Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer (Differenz zwischen festgesetzter Einkommensteuer im Steuerbescheid vom Finanzamt abzüglich Vorauszahlungen/Lohnsteuer).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Die Arbeitnehmerpauschale (auch Werbungskostenpauschale genannt) beträgt im Jahr 2023 u. 2024 diese 1.230€, welche automatisch vom Finanzamt vom Bruttolohn abgezogen werden.

Nur der übersteigende Betrag der Werbungskosten (hier deine Fahrtkosten) wirkt sich zusätzlich steuerlich aus; ergo dein Betrag von 1.466,92€ abzgl. 1.230€ Werb.kostenpauschale = 236,92€ wäre der übersteigende Betrag, welcher sich zusätzlich auswirkt.

Jedoch wird hier nicht 1:1 erstattet, sondern nur dein Grenzsteuersatz wird verwendet für die zusätzliche Erstattung als Single: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie viel Steuern hast du denn insgesamt gezahlt letztes Jahr?

Das wär mal meine erster Ansatz, mann kann ja nur so viele Steuern erstattet bekommen wie man bezahlt hat.

Und der zweite, bei niedrigen Einkommen kann das durchaus realistisch sein. Wenn dein Jahreseinkommen sich z.B. aufgrund Entfernungspauschale von 20.000€ auf 19.000€ um 1000€ verringert, ändert sich deine Steuerlast auch nur um 150€.


iponch0 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 11:07

Hallo, Lohnsteuer 7041€, Einkommen im Jahr, 44271€
Darum verstehe ich nicht warum das so gering ausfällt....

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siola55  10.07.2024, 12:32
@iponch0

...und wie hoch ist dein zu versteuerndes Einkommen laut elster?

Die zusätzlichen Werbungskosten werden natürlich nicht 1:1 erstattet vom Finanzamt, sondern nur dein Grenzsteuersatz wird hierzu verwendet:

bei 44.271€ Jahresbruttoeinkommen sind dies in etwa 35.000€ zu versteuerndes Einkommen und beim Single entsprichtz dies ca. 30% Grenzsteuersatz, also vom übersteigendem Betrag mit 236,92€ x 30% = ???

Oder waren die 44.271€ bereits dein zu versteuerndes Einkommen?

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Du kommst damit ja kaum über die Pauschale von 1230 Euro. Diese wurden ja bereits monatlich berücksichtigt.

Da bleibt ja kaum mehr was. Und das mindert dein Einkommen nur Minimal, auf das du keine Steuern zahlen musst.

140 Euro Erstattung ist doch Recht viel, finde ich.

Du machst gar nichts falsch, du hast halt einfach kaum was zum Absetzen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung