Enterbung - Wie an die Adresse des Alleinerben für Pflichtteil gelangen?
Ein Testament bestimmt namentlich und mit Angabe der Stadt als Adresse (ohne Sttrassenname) eine dritte Person als Alleinerben.
Wie gelangt man als Pflichtteilberechtigter an die Adresse des Erben?
2 Antworten
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Nach Artikel 37 des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz hat das Nachlassgericht die Erben zu ermitteln. Allerdings kann die Ermittlung unterbleiben, wenn kein Grundstück vorhanden ist oder wenn kein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass (wahrscheinlich) vorhanden ist.
Insoweit kannst Du unter Nachweis Deiner Pflichtteilseigenschaft beim Nachlassgericht die entsprechenden Angaben erhalten.
Falls das Testament nicht eigenhändig erstellt wurde, sondern vor einem Notar beurkundet wurde, endet mit der Aufnahme der Testamentsurkunde die Tätigkeit des Notars. Ob der Erbfall eingetreten ist erfährt der Notar nicht. Für ihn besteht auch keine Verpflichtung (wie auch?) irgendwelche Berechtigten zu verständigen.
Sind die Erben nicht oder nicht vollständig bekannt, wird Nachlasspflegschaft und somit Sicherung des Nachlasses angeordnet. § 1960 BGB
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Ich würde es über das nachlassgericht probieren. Das wäre das örtliche Amtsgericht wo die Verstorbene zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte
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