Energy Getränke ab…?

2 Antworten

Nein, du hast keinen Fehler gemacht. Vielleicht haben ihm seine Eltern verboten, Energydrinks zu kaufen und es damit begründet, dass es dazu ein Gesetz gibt - ist aber nicht so.

Dieser Kauf liegt im Bereich des Taschengeldparagraphen und daher hast du alles richtig gemacht.

Allerdings könnte es sein, dass dein Arbeitgeber dazu Regelungen hat, denn es gibt keine Verpflichtung, Kindern Energydrinks zu verkaufen.

Von Experte DianaValesko bestätigt

Noch darfst Du das an ein 13-jähriges Kind verkaufen, aber das soll über kurz oder lang geändert werden. Liebe Grüße