Energiepauschale?
Hallo, ich habe eine Frage zur Energiepauschale. Mein Sohn(16) hat zum 01.09. seine Lehre begonnen. Seine Ausbildungsvergütung beträgt 800,00 Brutto.Hat er denn nun Anspruch auf die Energiepauschale oder nicht. Der Ausbildungsbetrieb sagt nein, da er ja keine Steuer bezahlen würde. Ich jedoch sag ja, da er zum 01.09 in einem Anstellungsvertrag steht und auch mit dieser Vergütung unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Wie ist es nun richtig. Für jegliche hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
4 Antworten
Dein Sohn bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Jeder in Deutschland der Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bezieht bekommt die Energiepreispauschale. Also auch dein Sohn. Das ist unabhängig vom Alter oder vom Status (Azubi) oder vom Gehalt.
Die Betriebe zahlen das Geld an ihre Mitarbeiter aus und bekommen es über die Lohnsteuer wieder. Da der Betrieb für deinen Sohn keine Lohnsteuer abführt muss er schauen ob er sich das überhaupt leisten kann. Wenn er genug Mitarbeiter hat und trotzdem noch Lohnsteuer zahlt wenn dein Sohn auch die 300 Euro bekommt kann er das machen. Wenn er nicht genug Mitarbeiter hat und dann auf eine negative Lohnsteuer käme geht das natürlich nicht. In dem Fall müsste dein Sohn für 2022 eine Einkommensteuererklärung abgeben und das dann da angeben. Dann bekommt er auch das Geld, aber es dauert eben etwas länger. Wenn er keine Lust hat mit seinem Chef zu disskutieren kann er das auch einfach hinnehmen und sich eben das Geld über die Steuererklärung holen.
Energiepauschale 2022: Azubis erhalten 300 Euro im September – so geht‘s
Du schreibst:
Der Ausbildungsbetrieb sagt nein, da er ja keine Steuer bezahlen würde.
Diese Rechtfertigung stimmt so nicht.
Ein Azubi ist, wie ein “normaler” Angestellter, prinzipiell “unbegrenzt einkommenssteuerpflichtig” – und hat damit Anspruch auf den Erhalt der Sonderzahlung. Das bestätigt ein Blick in das Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums, in dem Azubis neben Arbeitern, Angestellten, Beamten, Richtern und Soldaten gelistet werden.
Gut zu wissen:
Für Azubis ist in dieser Frage entscheidend, wie hoch ihre Ausbildungsvergütung ist, da die Einkommenssteuer erst auf Summen angerechnet wird, die über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Der liegt 2022 bei 10.347 Euro im Jahr. Heißt: Eine Auszubildende, die 700 Euro Gehalt im Monat bekommt, erhält die vollen 300 Euro Energiepreispauschale, da sie sich selbst mit der Einmalzahlung am Ende des Jahres noch unter der Grenze von 10.347 Euro befinden wird.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Du schreibst:
Seine Ausbildungsvergütung beträgt 800,00 Brutto.Hat er denn nun Anspruch auf die Energiepauschale oder nicht.
Jahreseinkommen: 9600,- EUR (12 x 800,- EUR)
zzgl. 300,- EUR Energiepreispauschale = 9.900,- EUR.
Damit liegt dein Sohn am Ende des Jahres unter der Grenze von 10.347 Euro.
Meine persönliche Meinung ist:
Dein Sohn hat einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale.
Schnelle und kompetente Erste Hilfe und Beratung erhältst du auch durch die Verbraucherzentrale.
https://www.verbraucherzentrale.de/
Hier bekommst du sicher auch Tipps für den Fall, dass ein Anspruch vorhanden ist und der Arbeitgeber sich trotzdem weigert zu zahlen.
Viel Erfolg!Das gilt auch für Auszubildende, wird aber erst im Dezember ausbezahlt.
Das machen sie zusammen mit der Auszahlung für die Rentner und für die Studenten. So kann man es jedenfalls im Internet nachlesen.
Renter bekommen doch gar nicht die Pauschale. Und mein Freund (dualer Student) hat seine ganz normal im September bekommen.
Natürlich ist das richtig. Woher ich das weiß? Arbeite beim Steuerberater... Rentner bekommen nur die Pauschale wenn sie zusätzlich noch andere Einkünfte als Selbständiger oder Angestellter haben.
Dann solltet ihr euch in eurer Firma mal neu informieren, denn das hat sich mit dem dritten Entlastungspaket geändert.
Das ist schon richtig. Das dritte Paket fällt für mich aber nicht unter den Begriff Energiepreispauschale. Auch wenn es das gleiche bewirkt sind das für mich zwei unterschiedliche Dinge.
Die Bundesregierung nennt es jedenfalls einmalige Energiepreispauschale. Daher ist das für mich kein Unterschied.
Ok dann haben wir eben aneinander vorbeigeredet :) Den Begriff kannte ich jetzt so noch nicht aus dem dritten Paket.
Für Auszubildende gilt allerdings trotzdem die "alte" Regel.
Ich habe gerade auf der Seite der Bundesregierung nachgesehen.https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlastungspaket-2082584
Aber bei der vorherrschenden Informationspolitik kann es schon mal passieren, dass man aneinander vorbei redet.
Ja da wird es so genannt. Man lernt nicht aus. Mir war es eben nur als "Einmalzahlung" bekannt, die zwar aus Gerechtigkeitsgründen zur Energiepreispauschale für Rentner und Studierende gezahlt wird, aber eben nicht so heißt.
Hallo,
um sicher zu sein solltest du das betreffende Amt anrufen.
Grüße
Warum sollte das erst im Dezember ausgezahlt werden?