Emotionaler Missbrauch?

1 Antwort

Geh zum Jugendamt frag nach ner Jugendwg

Das geht ohne größeren Stress natürlich musste Schule machen

das isn Gesetz in deutschland ^^

Wenn jemand Frust an dir ablassen will bleib logisch

Du is nich mein Problem und mir scheiß egal

jetzt verpiss dich

Ja manchmal gehts nich anders

Du benötigst ne echte Therapie, mit 16 kannste alleine suchen gehen, brauchst nur die Karte und gehst zum allgemeinarzt der kann dir Listen geben.

Lass dir niemals einreden du müsstest sterben, du willst nicht leiden, und das kann man hinkriegen.

Und du musst nicht rausfinden was du bist entscheide dich einfach was du sein willst und wie du es schaffen kannst.

das is wichtig, und das wahre ich ist das was Leben will, was sagt nein ich geb mich hier nicht auf

Liebe dich auch wenn andere es nicht tun

Sei dein bester Freund, deine Mami, deine geliebte.

Sei für dich da

Und doch es gibt nen Platz.

Immer geht es irgendwie auch wenn man sich nich ganz heimisch fühlt vllt, dein echtes Zu hause is sowieso in deinem innern.

Gerade halt kack situation aber es kann schon werden.


Sims6663628173 
Beitragsersteller
 19.11.2022, 05:05

Danke sehr ^^

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DameDePique  19.11.2022, 05:12
Geh zum Jugendamt frag nach ner Jugendwg
Das geht ohne größeren Stress

Ich weiß jetzt nicht, was für dich größerer Stress ist, aber den Antrag auf Unterbringung in einer Jugend WG müssen letztlich die Eltern stellen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Dazu müssen sie ihr Einkommen offen legen damit überprüft werden kann, ob und in wie weit sie sich an den Kosten beteiligen müssten.

Demnach müssen die Eltern auch erstmal zustimmen.

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ewigsuzu  19.11.2022, 05:16
@DameDePique

wenn das Kind von sich aus in die Obhut des Staates gehen möchte entscheidet das das Jugendamt, und hier is nichts anderes gemeint als ne Jugendwg mit betreuung vom Jugendamt.

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DameDePique  19.11.2022, 05:24
@ewigsuzu
wenn das Kind von sich aus in die Obhut des Staates gehen möchte entscheidet das das Jugendamt

Das Jugendamt entscheidet gar nichts. Das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen bei den Eltern. Auch das Kind kann sich nicht einfach aussuchen, sich in die Obhut des Staates zu begeben und das Jugendamt kann niemandem das Sorgerecht entziehen, dazu bedarf es eines Verfahrens vor dem Familiengericht, welches entsprechende Maßnahmen anordnen muss.

Auch das würde ich nicht als "ohne größeren Stress" charakterisieren.

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ewigsuzu  19.11.2022, 05:24
@DameDePique

Ja was auch immer halt.

möglich is es sonst wärs ja komsich gewesen das ich das hätte tun können mit 16 nech.

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DameDePique  19.11.2022, 05:27
@ewigsuzu

Ja klar ist es möglich. Wie gesagt entweder mit Zustimmung und auf Antrag der Eltern nach Klärung der kostenfrage oder auf Anordnung des Familiengerichts.

Das Jugendamt ist in erster Linie ein Mediator, die das Gespräch mit den Eltern suchen, wenn das Jugendamt diese Maßnahme als sinnvoll erachtet.

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