Schenkung von Eltern angeben?

2 Antworten

Da der Betrag weit unter deiner Freigrenze von 400.000 € liegt, brauchen weder deine Eltern noch du eine Meldung an das Finanzamt zu machen. Nur wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Schenkungen deiner Eltern erfolgen, die in der Summe deine Freigrenze überschreiten, wäre eine Schenkungssteuererklärung an das FA angezeigt.


patek3916 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 14:15

laut diesem Artikel sollte man es angeben

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patek3916 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 13:56

da hab ich eben gefunden:

Muss jede Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?

Auch wenn die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen liegt, sollte sie durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Die Anzeige sollte gemäß § 30 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensfall beim für Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt am jeweiligen Wohnort eingehen.

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bei einer nicht juristischen Firma nein... einfach als privateinlage buchen.

Bei einer juristischen Firma keinesfalls an die Firma schenken... das wäre dann als Ertrag steuerpflichtig. Lieber privat schenken lassen und dann als Kapitalerhöhung reinlegen oder der Firma als darlehen geben.


patek3916 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 13:44

es soll für meine Firma sein, aber die Schenkung geht direkt an mich zur Kapitalerhöhung im Kassenbuch, wegen dem Anfangsbestand. Als Vertragszweck steht " als Hilfsstart zur Existenzgründung). Dei Frage ist müssen es meinen Eltern auch dem Finanzamt angeben? Es ist ja steuerfrei.

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geheim007b  25.01.2021, 13:52
@patek3916

deine Eltern nein, sie schenken ja dir.... du privat kannst 10K Schenkung steuerfrei erhalten. Wie gesagt, sie sollen es dir als Privatperson schenken und du kannst es dann entsprechend einlegen. Einer Firma kann man nichts schenken, das ist immer ein Ertrag und als solcher zu versteuern

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patek3916 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 13:55
@geheim007b

das hab ich eben gefunden:

Muss jede Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?

Auch wenn die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen liegt, sollte sie durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Die Anzeige sollte gemäß § 30 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensfall beim für Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt am jeweiligen Wohnort eingehen.

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geheim007b  25.01.2021, 14:30
@patek3916
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

tut er es nicht muss man es auch nicht. Natürlich heißt das jetzt nicht dass man einfach 1 Mio Euro in 10 Teile aufsplittet und wöchentlich überweist... aber 10K sind weit weg von jedem relevanten Vorgang.

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