Eltern erlauben keinen Pc zu kaufen?

7 Antworten

Taschengeldparagraphen § 110 BGB

Das geld welches du für eine freie verwendung bekommst zb. taschengeld. kannst du auch nach eigenem ermessen verwenden. Keiner kann dir verbieten etwas zu erwerben! Du kannst auch einfach mit dem geld in den laden und dir den pc holen, dafür ist keine zustimmung deiner eltern notwendig! Da ein PC kein FSK hat, darf auch der händler dir den verkauft nicht verweigern!

Als minderjähriger dürfen nur keine abo's getätigt werden, da die zahlungsgarantie nicht gegeben ist.. zb. du wirst bestraft und bekommst kein taschengeld mehr.


Kankatran 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 21:14

Danke für die info :)

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PDCode  07.06.2017, 21:37
@Kankatran

Hier noch der auszug:

§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an
wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln
bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem
Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden
sind.

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Versuch gründe zu finden warum du unbedingt jetzt einen PC holen musst du vielleicht ist JETZT genau ein richtiger PC im Angebot denn du dir holen willst/musst bevor die Aktion aus ist. Versuch es mal kann nicht schaden

Also zuerst mal können Dir deine Eltern verbieten selbst einen PC zu kaufen. Dies ist unter dem Taschengeldparagrafen in Deutschland geregelt, selbst wenn Du dafür dein eigenes Geld verwendest (§ 110 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Im Umkehrschluss musst Du deine Eltern überzeugen, warum jetzt ein neuer Computer für dich so wichtig ist. Zum Beispiel um damit Arbeiten für die Schule oder später um Bewerbungen zu schreiben, Recherchen zu tätigen, o. ä..

Allerdings werden sie wahrscheinlich nicht so leicht zu überzeugen sein, weil der Computer relativ "teuer" wird für diesen Zweck.

Leider muss ich dir auch sagen, dass selbst wenn du den Computer mit einem anderen Verwandten zusammen kaufst, das Geschäft bzw. der Vertrag den du mit dem Verkäufer über den Kauf tätigst nur schwebend wirksam ist.

Bedeutet für dich das die Eltern, da du noch nicht voll erwerbstätig bist, den Kaufvertrag widerrufen können. Inwiefern das dann auch passiert hängt von deinen Eltern ab.

Ich hoffe, ich konnte dir mit der Antwort weiterhelfen.


PDCode  07.06.2017, 21:36
§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an
wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln
bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem
Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden
sind.

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kann man das geld "taschengeld" nennen also hast du es periodisch bekommen (z.b. 1€/tag) ? bzw waren es schenkungen von grpßeltern (z.b. 500€ von omi zu weinachten.. )

ich bin mir nicht mehr sicher wie rum es war aber das geld was du erhalten hast , kannst du außgeben wie du magst und theoretisch kannst du deine eltern dafür anzeigen wenn sie dir es verwehren es auszugeben (gilt nur für eins bzw beide "methoden" wie du das geld erhalten hast.. also wenn du ein sparbuch hast darfst du es nicht einfach so da du unter 18 bist ^^ aber ich guck nochmal nach ob ich zu 100% richtig liege )


Kankatran 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 20:51

Danke, obwohl ich Anzeigen doch etwas übertrieben finde, und ja ein Teil ist vom sparbuch, ein anderer Teil taschengeld und der letzte Teil von Omas, Opas usw.

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bloedie16  07.06.2017, 20:52
@Kankatran

Vom Sparbuch würde ich lieber gar nichts nehmen, das Geld brauchst du in der Zukunft glaube mir :)

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bloedie16  07.06.2017, 20:59
@Kankatran

Trotzdem "nur 300" ist viel Geld und man braucht es später dringender :D

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ClassAxion  07.06.2017, 21:05
@bloedie16

Dann spart er halt nochmal von vorne oder nimmt nicht alles vom Sparbuch runter.

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kaVonChemie153  08.06.2017, 18:38
@Kankatran

die sollen die kommentarbox entbuggen DANKE(keine lust 30 mal mit dem text anzufangen daher kurzfassung).

so zu dir =) ich hab gestern mich verzettelt und vergessen zurückzuschreiben. ich liefer dir hier ein zitat und quelle

Keiner Einwilligung oder Genehmigung der Eltern bedarf ein beschränkt geschäftsfähiges Kind, wenn das Rechtsgeschäft
ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist. Bei der Beurteilung kommt es
nicht auf finanzielle Aspekte an, sondern vielmehr, ob das Kind durch
das Rechtsgeschäft rechtliche Pflichten eingeht...
.......................

Eine
Ausnahme zur schwebenden Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften durch Kinder
regelt § 110 BGB, der auch als „Taschengeldparagraf" bekannt ist.
Danach sind Rechtsgeschäfte eines Kindes auch ohne Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters von Anfang an wirksam, wenn es die vertragliche
Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm seine Eltern vorher zur Verfügung
gestellt haben. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass Kinder
allmählich den verantwortlichen Umgang mit eigenem Geld lernen.

- https://www.anwalt.de/rechtstipps/taschengeld-und-kinderkonto_002181.html
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Versuch sie zu überzeugen, dass du den auch dringend für die Schule brauchst, um z.B. Präsentationen zu erstellen.