Elektriker: Prüfung der Beschriftung bei Erneuerung des Sicherungskastens?
Ich habe einen neuen Sicherungskasten und eine Teilerneuerung der Elektrik in meinem Haus bei einem Elektriker in Auftrag gegeben.
Der Sicherungskasten ist angeschlossen, die Sicherungen nicht so aufgeteilt, wie ich das wollte (Strom und Licht pro Raum getrennt; es liegt alles pro Raum je auf einer Sicherung, weil das angeblich jetzt so gemacht wird) und die (handschriftliche, informelle) Beschriftung ist teilweise fehlerhaft.
Die fehlende Aufteilung kann ich verschmerzen, ABER:
Laut Elektriker haben sie bei den alten Leitungen auch einfach die alte (und offensichtlich teils falsche) Beschriftung übernommen; das Prüfen der alten Sicherungen sei ja nicht seine Aufgabe gewesen. Es wäre doch viel sinnvoller, wenn wir das selbst nach und nach testen und dann nachtragen.
Ich als Laie gehe allerdings davon aus, dass beim Einbau eines neuen Verteilerkastens genau das gemacht wird: Prüfung, korrekte Beschriftung und Dokumentation. Bei der Zuordnung durch mich als Laie kann ja dennoch ein Fehler passieren und was passiert, denn dann wenn jemand zu Schaden kommt?
Ich habe nun die Rechnung erhalten mit Zahlungsziel sofort. Kann ich ggf. Geld abziehen, weil Vereinbarungen nicht eingehalten worden sind?
Es gab keine Abnahme und anscheinend plant der Elektriker die auch nicht.
Es gab daneben noch andere Probleme:
Werkzeug wurde mitgenommen und nach Hinweis ohne Entschuldigung zurückgebracht; Lampenkabel sollten laut Vorschlag des Elektrikers über den Dachstuhl verlegt werden und stattdessen wurden die Decken geschlitzt; der ausgehändigte Schlüssel wurde bisher nicht zurückgegeben.
7 Antworten
es liegt alles pro Raum je auf einer Sicherung, weil das angeblich jetzt so gemacht wird
Falsch, das wurde früher mal so gemacht, das ist schon längst nicht mehr der Standard. Das wird zwar in Wohnhäusern nach wie vor oft so gemacht, ist aber nicht mehr zeitgemäß.
Die fehlende Aufteilung kann ich verschmerzen
Würde ich nicht. Wenn eine ganz klare Aufgabenstellung ohne technische notwendigkeit und ohne Absprache mit dem Kunden eigenmächtig abgewandelt wurde, ist das ein baulicher Mangel, der behoben werden muss.
Eine Erklärung für diese Entscheidung wäre, dass für eine Aufteilung von Beleuchtung und Steckdosen in jeden Raum zwei Zuleitungen hätten gelegt werden müssen, was auch deutlich mehr Leitungen in der Verteilung bedeutet hätte. Das wäre entsprechend mit deutlich höheren Kosten verbunden gewesen. Sofern dir das im Vorfeld klar gewesen ist und du mit den entsprechenden Kosten gerechnet hast, ist das kein Argument dafür, diese Änderung ohne Absprache mit dir zu treffen.
das Prüfen der alten Sicherungen sei ja nicht seine Aufgabe gewesen.
DOCH! Selbstverständlich ist die korrekte Beschriftung der Betriebsmittel seine Aufgabe, das ist sogar laut Norm vorgeschrieben und gehört zu den Grundlagen, nach denen man einen solchen Auftrag durchführt. Ohne zu wissen, wohin die Leitungen führen, kann man sich doch gar nicht sicher sein, wie diese abgesichert werden dürfen. Das kann man nur dann machen, wenn es eine ausreichende Dokumentation gibt und die vorhandene Sicherung 1:1 ausgetauscht wird, ohne Änderungen am Stromkreis vorzunehmen.
Es wäre doch viel sinnvoller, wenn wir das selbst nach und nach testen und dann nachtragen.
Da wird die Arbeit auf den Kunden abgewälzt, wow. Absolutes no-go!
Bei der Zuordnung durch mich als Laie kann ja dennoch ein Fehler passieren und was passiert, denn dann wenn jemand zu Schaden kommt?
Ganz einfach: Dann ist die Firma dafür haftbar.
Ich habe nun die Rechnung erhalten mit Zahlungsziel sofort. Kann ich ggf. Geld abziehen, weil Vereinbarungen nicht eingehalten worden sind?
Das kann man so pauschal nicht sagen und das solltest du auf gar keinen Fall von einer Antwort auf Gutefrage abhängig machen. Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt hinzu ziehen und eventuell eine zweite Elektrofirma damit beauftragen, die technischen Begebenheiten dieser Problematik einzuschätzen.
Es gab keine Abnahme und anscheinend plant der Elektriker die auch nicht.
Keine Abnahme, kein Geld, ganz einfach. Ich würde in so einer Situation keinen einzigen Cent bezahlen, bevor nicht ein vollständiger Abnahmebericht inklusive Messprotokolle nach DIN VDE 0100 Teil 600 vorliegt. Ohne diese Prüfung darf eine neu errichtete (Teil-)Anlage nicht an den Kunden übergeben und in Betrieb genommen werden.
Werkzeug wurde mitgenommen und nach Hinweis ohne Entschuldigung zurückgebracht; Lampenkabel sollten laut Vorschlag des Elektrikers über den Dachstuhl verlegt werden und stattdessen wurden die Decken geschlitzt; der ausgehändigte Schlüssel wurde bisher nicht zurückgegeben.
Vorsätzlicher Diebstahl hätte bei mir eine Anzeige zur Folge. Ob das hier tatsächlich zutrifft, kann ich nicht bewerten.
Ich habe die einzelne Aufteilung allerdings nicht schriftlich festgehalten, weil ich der Meinung war, dass es inzwischen Standard wäre.
Wichtiger Punkt: Davon auszugehen, dass es Standard wäre, und es klar in Auftrag geben, ist ein sehr großer Unterschied. Es gibt keine Norm, die vorgibt, dass man Licht- und Steckdosenstromkreise trennt.
Inzwischen hat der Elektriker seinen Unwillen geäussert, eine Abnahme durchzuführen, weil ich ihm bei einem Telefonat meine Kritikpunkte mitgeteilt habe und eine reduzierte Rechnung geschickt.
Wie ich schon sagte: Keine Abnahme, kein Geld.
Wichtiger Punkt: Davon auszugehen, dass es Standard wäre, und es klar in Auftrag geben, ist ein sehr großer Unterschied. Es gibt keine Norm, die vorgibt, dass man Licht- und Steckdosenstromkreise trennt.
Das wurde besprochen, aber anscheinend nicht schriftlich festgehalten.
Wie ich schon sagte: Keine Abnahme, kein Geld.
Gibt es eine Möglichkeit, sich hier an eine Schlichtungsstelle oder ähnliches zu wenden? Ich finde keinen Eintrag in der Handwerkskammer.
Das solltest du mit einem Anwalt besprechen. Ich bin Elektrofachkraft und kein Jurist.
Wenn du Dinge beauftragt hast, die am Ende nicht so durchgeführt wurden würde ich die Rechnung solange nicht bezahlen bis alles Wunschgemäß ist. Wenn du den Auftrag gibst, zwei Sicherungskreise pro Raum, einen für Licht und einen für Verbraucher, dann haben die das so zu machen eventuell möchtest du ja an der Deckenlampe einen Heizstrahler anschließen... Zwei Kreise werden sogar eher empfohlen. Der Elektriker hatte nur keine Lust weitere Kabel und Automaten zu verbauen, das kostet nämlich Geld.
Ich kann, darf und werde mich nicht über die VDE hinwegsetzen (manchmal geht es nicht anders, aber da drückt dann auch der tüv-prüfer ein Auge zu).
Geleistetes Material und Arbeit wird in Rechnung gestellt.
Wenn's dem Kunden zu teuer ist, lehne ich den Auftrag ab (mein Chef ist kein Elektriker, aber der steht hinter mir)
...wenn man den KVA falsch bzw. auf "billig" getrimmt hat zuvor, ja.
Auch hierbei, ich habe immer ausgebautes Zeug auf Lager, das dem Stand der Technik entspricht. Das wird bei manchen Kunden verwendet (z.b. der 90jährigen, die durch gewisse Umstände gezwungen ist, die Anlage zu erneuern) das wird dann auch dementsprechend in Rechnung gestellt.
Das mach ich beim Herrn Anwalt aber nicht
Der bekommt Neuware. Und muss die bezahlen.
Die Rechnungsstellung selbst obliegt nicht mit, das macht das Büro, da hab ich keinen Einfluss drauf, mit was ich abgerechnet werde
Aber ich, Chef und die Angestellten wollen auch Butter auf dem Brot.
Die Beschriftung kannst du selbst vornehmen, der Elektriker ist dazu nicht verpflichtet. Es ist simpel rauszubekommen, was auf einer Sicherung liegt. Schalte sie aus und schau, was nicht mehr funktioniert in dem Wohnbereich.
Der Betrag ist natürlich vollständig zu zahlen.
Die Beschriftung kannst du selbst vornehmen, der Elektriker ist dazu nicht verpflichtet.
Ist er schon, eine korrekte Beschriftung der elektrischen Betriebsmittel ist vorgeschrieben.
Es ist simpel rauszubekommen, was auf einer Sicherung liegt.
Dann frage ich mich, warum das die Fachkraft nicht gemacht hat.
Der Betrag ist natürlich vollständig zu zahlen.
Sofern der Auftrag vollständig ausgeführt wurde, was hier nunmal scheinbar nicht der Fall ist.
Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf ein Prüfprotokoll gem. VDE. Darin sind alle Stromkreise und das jeweilige Prüfergebnis zu dokumentieren. Ich bin gespannt, wie er das ohne sachgemäße Beschriftung hinbekommen will.
Ohne das Prüfprotokoll sind die Arbeiten nicht abgeschlossen und somit die Rechnung nicht fällig. Die Anlage darf ohne Prüfung nicht in Betrieb genommen werden. Das wäre lebendgefährlich, wenn irgendwo was falsch geklemmt ist und L auf dem Schutzkontakt liegt zum Beispiel. (alles schon erlebt)
Eventuell vereinbarte Abschläge auf die Rechnung nach Teilfertigstellung wäre zu zahlen, falls das so vereinbart war und der Bauzustand erreicht ist.
wenn es ein Betrieb war würde ich mich dort melden und sachlich das Anliegen vermitteln. Ggf soll nochmal jemand anderes vorbei kommen und die Beschriftung korregieren.
Das mit dem Werkzeug kann passieren, sollte aber nicht und eine Entschuldigung ist dann eigentlich Voraussetzung.
Wenn es eine 1mannfirma war weißt du wo du in Zukunft keine Aufträge mehr annimmst.
Danke erst einmal für die ausführliche Antwort.
“Eine Erklärung für diese Entscheidung wäre, dass für eine Aufteilung von Beleuchtung und Steckdosen in jeden Raum zwei Zuleitungen hätten gelegt werden müssen, was auch deutlich mehr Leitungen in der Verteilung bedeutet hätte.“
Die Leitungen wurden durch den Elektriker neu gelegt. Mit Teilerneuerung meinte ich, dass das Obergeschoss komplett gemacht werden sollte. Also alle Leitungen neu gelegt; alte stilllegen.
Ich habe die einzelne Aufteilung allerdings nicht schriftlich festgehalten, weil ich der Meinung war, dass es inzwischen Standard wäre.
Inzwischen hat der Elektriker seinen Unwillen geäussert, eine Abnahme durchzuführen, weil ich ihm bei einem Telefonat meine Kritikpunkte mitgeteilt habe und eine reduzierte Rechnung geschickt.