Einziehung von Wertersatz?

3 Antworten

Das ist so zu verstehen, dass du einerseits die Geldstrafe zahlst und andererseits die Taterträge bzw. einen entsprechenden Wertersatz in Höhe von 1073,20 € rauszurücken hast.

Letzteres heißt aber nicht zwangsweise, dass jemand an deiner Tür klopft und pfändet.

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt
"Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Gelststrafe beträgt somit insgesamt 3.600,00 EUR.

Das ist die Strafe.

Gemäß §§73, 73c StGB wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1073,20 EUR gegen Sie angeordnet"

Das ist die Abschöpfung dessen, was du durch die Tat erlangt hast.

Wie darf ich dies nun verstehen ? Ich muss 3.600€ bezahlen und zusätzlich klingelt jemand bei mir iwann an der Tür und kassiert Computer oder ähnliches in Wert von 1073,20€ ein ?

Korrekt.