Einzelhoffang im Hochsicherheitstrakt?
Ich wollte einmal fragen wie das mit dem Hofgang für Häftlinge im Hochsicherheitstrakt ist. Haben die mit den anderen zusammen Hofgang. Oder hat der Sicherheitstrakt ein gesonderdetes Gelände? Und kommen die in Gruppen raus oder nur Einzeln.
Wie ist das bei Leuten , bsp. Bei Sexualstraftätern? Bekommen die, um geschützt zu werden von Anfang an einzelhofgang oder erst wenn es für sie zu gefährlich wird?
1 Antwort
Ich habe mal in einem Hochsicherheitsgefängnis in NRW gearbeitet. Zumindest zum damaligen Zeitpunkt gab es in dieser Anstalt gemeinsamen Ausgang für den Hochsicherheitstrakt- wobei dieser recht klein war und somit gut überschaubar (eigenes Gelände). Das kann man aber nicht verallgemeinern- von Bundesland zu Bundesland und Anstalt zu Anstalt kann das anders laufen. Bei Sexualstraftätern ist es das Gleiche- einheitliche Umgangsregeln gibt es nicht - teilweise bekommen diese aber zum Schutz eine falsche Haftbescheinigung, auf der das Sexualdelikt nicht auftaucht.
Ja- in meiner Anstalt war das so- war auch mal in einer zweiten, wo es genau so geregelt wurde. Denke mal, dieser Punkt dürfte überall ziemlich ähnlich sein.
teilweise bekommen diese aber zum Schutz eine falsche Haftbescheinigung, auf der das Sexualdelikt nicht auftaucht.
D.h., dass auch die Wärter nicht den wahren Haftgrund kennen? Ist es für sie dann auch nicht ersichtlich, dass der eigentliche Haftgrund ein anderer ist?
Doch, doch, im Computer ist es richtig aufgeführt- nur wurden damals zumindest immer neue Häftlinge nach ihrer Haftbescheinigung von Mithäftlingen gefragt, da es ja eine gewisse Hierarchie nach Delikten gibt. Ob diese Regelung heute noch existiert weiß ich allerdings nicht- ist über 10 Jahre her, dass ich dort mein Anerkennungsjahr als Sozialarbeiter gemacht habe.
Also ist der Sicherheitstrakt beim Hofgang von den anderen "normalen" Häftlingen getrennt. Aber alle aus dem Hochdicherheitstrakt, sind gemeinsam draußen um soziale Kontakte zu haben?