Halli Hallo,
ich habe vor kurzem von einem Fall gehört, in dem Person A bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Person B erwirkt hat, wonach sich Person B ihr nicht weiter, als 50m nähern darf. Kurz darauf hat Person A im gleichen Mehrfamilienhaus, wie Person B eine Wohnung gemietet und versucht diese nun mit der Begründung der einstweiligen Verfügung zum Auszug aus der Wohnung zu zwingen. Außerdem scheint Person A offensichtlich genau zu beobachten, wann Person B das Haus verlässt und folgt ihr dann überall hin, in den Bus, in den Supermarkt, bei Spaziergängen, etc., um dann aufgrund der nicht eingehaltenen 50m Mindestabstand die Polizei zu rufen und versucht so offensichtlich alle möglichen alltäglichen Tätigkeiten von Person B zu verhindern.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus? Ich kenne beide Personen nicht persönlich und auch nicht den Grund der einstweiligen Verfügung aber habe vor ein paar Tagen davon gehört und mache mir seitdem meine Gedanken darüber.