hallo. zur sachlage:
ich bin umgezogen, da gegen eine person habe ich eine einstweilige verfügung und beim einwohnermeldeamt eine auskunftsperre beantragt und genehmigt bekommen.
die person, gegen die ich die einstweilige verfügung habe, versucht mit allen mitteln die neue adresse raus zu bekommen.
dies weis auch meine ehemalige vermieterin. darf sie dieser person oder anderen meine neue adresse mitteilen? (einstweilige verfügung wurde beantragt wegen versuchten mordes, erpressung, bedrohung, beleidigung, nötigung)
ebenfalls hat sie der person dinge erzählt, wie das noch eine summe offen ist, welche noch beglichen werden muss (zu unrecht).
darf sie das, wenn nein, was kann ich machen? er könnte jeden tag vor meiner haustüre stehen.