Einstweilige Verfügung mit annäherungsverbot, darf ich trotzdem den Nachbarn besuchen?

3 Antworten

50 Meter meinen 50 Meter. Die musst du in jedem Fall einhalten!

Nein, darfst du nicht.

10 Meter sind keine 50 Meter.

Nein, triff dich mit dem Nachbarn woanders.