Terassenüberdachung Doppelhaushälfte Abstandsflächen Nachbarn?
Hallo,
zur Info: Wir wohnen in Hessen.
wir wollten in den nächsten Wochen eine Terassenüberdachung 4x4 Meter fest an unsere Hauswand montieren lassen. Unser direkter Nachbar (andere Doppelhaushälfte) hat kein Problem mit der Grenzbebauung. Wie sieht es denn mit den Abstandsflächen zum Nachbar gegenüber aus, gilt dort auch die 3 Meter Regel? Wenn wir 4 Meter tief bauen würden, hätten wir nur knapp 2 Meter Abstand zur Mauer gegenüber. Darüber hinaus, müssen wir die Bebauung beim Bauamt anzeigen, obwohl es sich unserer Meinung nach um eine genehmigungsfreie Bebauung handelt?
Über Antworten würden wir uns freuen!
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ehrsam/1580322436878_nmmslarge__0_0_126_126_ecba38a3b30dc654ab2ee7bad3f2359b.jpg?v=1580322437000)
Beim einem Doppelhaus, gilt die Grenze und für eine 3 m Regel
für ein Terassendach ist nichts bekannt.
Deshalb wird ja dein Nachbar keinerlei Einwände haben, solange
du auf deinem Grundstück bleibst.
Schöne Terassenabende wünscht
opi ehrsam
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Bauordnungen sind von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt verschieden. Daher am besten beim zuständigen Bauamt nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hi, vielen Dank für die Antwort, allerdings ist unser Nachbar von der Doppelhaushälfte auch nicht das Problem. Ich frage wegen dem Nachbar gegenüber. Unsere geplante Überdachung würde nur 2 Meter von der Mauer entfernt sein vom gegenüberliegenden Nachbar. Daher die Frage, ob da auch die Abstandsfläche zum Garten des Nachbarn eingehalten werden muss?
Mit freundlichen Grüßen