Einstellungszusage öffentlocher Dienst?
Hallo,
Ich habe heute die schriftliche Zusage für eine Stelle im öffentlichen Dienst bekommen und muss zum einen einige Fragen beantworten und zum anderen meine vergangen Tätigkeiten angeben und das nachweisen. Jetzt frage ich mich ob da der Rentenversicherungsverlauf ausreicht? In dem Bogen steht nämlich Zeugnisse usw. Aber bei einem alten Arbeitgeber kann ich das mit dem Zeugnis vergessen. Hab ich damals schon nicht bekommen, weil wir im schlechten auseinander gegangen sind und es jetzt auch schon 4 Jahre her ist, sprich verjährt.
Dann soll ich meine Schulden angeben. Fällt darunter auch, dass mein Mann und ich unser Haus finanziert haben? Außerdem bin ich wegen Klarna in ein Inkassoverfahren gekommen, unter 1000 €. Muss ich das mit angeben?
Im letzten Jahr hat mein Mieter mich angezeigt (Mieter-Vermieter Streit). Verfahren wurde aber eingestellt. Das bedeutet doch, dass dies im Führungszeugnis nicht auftaucht?
Dann noch der Punkt Krankheiten in der Familie. Meine Mutter ist Diabetikerin. Mit angeben?
2 Antworten
Jetzt frage ich mich ob da der Rentenversicherungsverlauf ausreicht?
Nein - eine lückenlose Aufstellung deiner bisherigen Tätigkeiten und Ausbildungen mit Zeugnissen und Nachweisen.
Auch Kredite sind anzugeben und evt. Einträge in der Schufa.
Krankheiten deiner Familie Interessen niemanden.
Bitte beachte, dass die Behörde auch die Möglichkeit hat, Nachweise zu verlangen und diese auch nachprüfen kann.
Du hast eine Zusage als Beamtenanwärter: dort spielt alles eine Rolle.
Wie es rein rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich vermute, dass hier auch eine Belehrung und der Hinweis auf irgendeine Vorschrift beigefügt ist.
Den Kredit und das Inkassoverfahren angeben , die Anzeige denke ich nicht, Diabetes (Typ?) der Mutter würde ich wiederum angeben. Du benötigst ja vermutlich auch noch das Attest des Amtsarztes über die gesundheitlichen Eignung, ggf. werden dann bei dir weitere (Blut-) Werte bestimmt.
Wenn du von deinem alten AG kein Zeugnis hast, würde ich mich erkundigen, ob du dies ggf. über den Arbeitsvertrag plus Kündigungsschreiben nachweisen kannst/musst.