Einspringen wärend der Ausbildung?
Hallo hab mal ne Frage, ich war schon Jahrelang Altenpflegehelfer und mache derzeit die Generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann. Nun bin ich der letzte der beim Einspringen nein sagt da ich aber derzeit auch für die Schule lernen muß würde ich gerne eines mal wissen.
In wie weit bin ich als Schüler dazu verpflichtet einzuspringen?
Wie gesagt solange es mein Privatleben erlaubt bin ich der letzte der nein sagt will das Einspringen aber nicht einreissen lassen da ich derzeit ja auch mit der Schule zu tun habe.
2 Antworten
Wenn man frei hat, hat man frei. Das ist nicht nur bei Azubis sondern auch bei allen AN so.
Es gibt Schicht-/Dienst-/Arbeitspläne und wenn die bekannt sind, können sie nicht einfach geändert werden. Das Weisungsrecht ist verbraucht und man muss nur in absoluten Notfällen wie z.B. einer Überschwemmung oder einem Brand in den Betrieb kommen wenn man frei hat.
Wenn AN z.B. krank werden ist das das Betriebsrisiko des AG, er kann dann nicht einfach andere AN zum "einspringen" verpflichten und einen Azubi schon gar nicht, der ist zum lernen da und nicht um vollwertige Arbeitskräfte zu ersetzen.
Der AG kann ja mal nachfragen, er darf aber nicht anordnen.
Gar nicht.
Weil Schüler keine Vollkräfte sind, können sie diese nicht ersetzen und sollten immer extra geplant sein.
Klar geht das selten, durch den Personalmangel.
Verpflichtet bist du daher meines Wissens nach nicht.