Einmalige Dienstleistung (Gewerbe oder kein Gewerbe)?

5 Antworten

Mal abseits von dem Gewerbe. Ist dir klar, dass du genau klären solltest, wer für was haftet. Beim Impressum kann man viel falsch machen. Wenn da am Ende eine Abmahnung kommt, wirds eventuell teuer.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Marketplace-Manager/Account-Manager

Einen schönen guten Tag, liebe*r Juuuuuu955

sollte ich jetzt trotzdem Gewerbe anmelden

Nur nötig, wenn Du das absetzen lassen möchtest. Kein Gewerbe, keine Absetzung.

Entsprechend wäre ein Gewerbe sinnig für den Preis.

Alternativ aber lieber selbst Hand anlegen bei einem Baukasten oder sowas wie eine WordPress/Woocommerce Kombi.

Mit freundlichen Grüßen

Dultus


Juuuuuu955 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 16:58

Danke, also keine Steuern zahlen?

0
Dultus, UserMod Light   27.08.2024, 17:03
@Juuuuuu955

Entschuldige, ich habe Dich falsch verstanden, bzw. den Text falsch gelesen.

Halte Dich gerne an die anderen Antworten.

0

nein, du kannst die rechnung privat schreiben sofern es unter 730€/Jahr im Jahr bleibt. Ganz wichtig: es muss einmalig bleiben.

Bedenke aber: ein Shop hat hunderte rechtliche Fallen, für alles was du falsch machst haftet zunächst der Shopbetreiber, er kann dich dann aber dafür haftbar machen. Für 500€ (ein Witzpreis) mind. 4stellige Schadensersatzforderungen riskieren? Kein gutes Geschäft.


anTTraXX  27.08.2024, 17:03

Wo hast du denn diese Werte her?!

0
geheim007b  27.08.2024, 17:05
@anTTraXX

war der Abgrenzungsfreibetrag der meines Wissens auch als Abgrenzung gilt für private Tätigkeiten mit gewerblichen charakter (also einmalige Gewinnerzielungsabsicht)

0
Giota210  27.08.2024, 17:58
@geheim007b

Die 730€ sind u.a. eine Freigrenze des § 41 (1) Nr. 1 EStG, der einfach nur aussagt, dass du eine Steuererklärung abgeben musst, wenn du neben deinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte hast, die über 730€ sind.

Das Einkommensteuergesetz, welches ich gerade offen habe (!), sagt auch nichts darüber aus, ob die 730€ eine Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Tätigkeiten haben.

Das steht jetzt aber auf einem anderen Blatt Papier.

Die Antwort ist so nicht auf den Fragesteller anwendbar.

0

Selbst wenn keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, sollte in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob ggf. sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Auch diese können zu einer Steuer führen.

Definition:

"Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit."

Ein Gewerbe anmelden musst du also nicht.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn du mit Stundenzettel für den Shop-Betreiber tätig wirst.

https://muster-vorlage.ch/stundenzettel-vorlage/#Stundenzettel-Vorlage_Excel

Die Einnahme musst du natürlich bei der Steuererklärung angeben.