Einkommenssteuererklärung Gewerbe Azubi?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Allerdings habe ich gleichzeitig auch ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer.

Du hast ein Gewerbe. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es ein "Kleingewerbe".

Dadurch, dass ich nun aber keine Lohnsteuer zahle, muss ich meinen Bruttolohn quasi zweimal in Elster angeben.

Nein.

Elster fragt nämlich einmal nach dem Bruttolohn und dann noch einmal nach dem Bruttolohn von welchem noch keine Lohnsteuer abgezogen wurde.

Dein Arbeitslohn ist Lohn von dem Lohnsteuer abgezogen wird. Wegen der Höhe wird nur keiner abgezogen. Dem Grunde nach ist das lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn

Bei der Überprüfung am Ende sagt mir das Programm nun, dass ich wahrscheinlich ordentlich nachzahlen muss…

Klar weil du den Lohn 2x eingegeben hast, der nur 1x in die Erklärung gehört.

Weiß da jemand Bescheid und kann mir evtl. weiterhelfen?

Nutze doch einfach den Belegabruf, wenn du schon Elster nimmst. Dann steht der Arbeitslohn direkt an der richtigen Stelle dank der vorausgefüllten Steuererklärung.

PS: Vergiss nicht für dein Gewerbe die Umsatzsteuererklärung (ja auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer), § 18 Abs. 3 UStG, sowie die Gewinnermittlung EÜR, § 60 Abs. 4 EStDV elektronisch zu übermitteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Jdwwwkwwqqqq183 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:14

VIELEN DANK!!!
Ich weiß selbst, dass ich davon nicht wirklich Ahnung habe, war hier aber grade schon wirklich am verzweifeln…

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung und deine Hilfe, du hast mir gerade den Abend gerettet :)

Jdwwwkwwqqqq183 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:23

nochmal zur sicherheit: ich habe es jetzt also richtig verstanden, dass ich meinen Bruttolohn also nur 1x angebe und bei dem Punkt: „steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)“ quasi die 0 eintrage, richtig?

Mungukun  25.09.2024, 21:24
@Jdwwwkwwqqqq183
nochmal zur sicherheit: ich habe es jetzt also richtig verstanden, dass ich meinen Bruttolohn also nur 1x angebe

Ja.

und bei dem Punkt: „steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)“ quasi die 0 eintrage, richtig?

Da trägst du gar nichts ein. Nicht einmal eine 0. Einfach leer lassen.

Jdwwwkwwqqqq183 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:26
@Mungukun

Ich bin dir echt unglaublich dankbar!! Einen schönen Abend wünsche ich noch!

Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Anlage N und deinem Gewinn (=Umsatz abzgl. deiner Betriebsausgaben) von dem Gewerbe in der Anlage G ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung