Soll ich die Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter unterschreiben oder verweigern?
Glück auf Leute,
hab mich arbeitssuchend gemeldet und den Termin bekommen. Zu 100 % wird mir die EGV und paar alberne Stellenangebote in die Hand gedrückt. Sollte ich die EGV lieber ablehnen, weil meistens wird ja davon gesprochen, dass es eine Falle ist, um uns in sinnlosen albernen Maßnahmen zu schicken ?
Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln ?
Lg
7 Antworten
Es gibt 3 Möglichkeiten wie man mit einer Eingliederungsvereinbarung umgehen kann/darf.
Grundsätzlich aber sollte man nicht gleich vor Ort unterschreiben sondern sich das ganze vor Ort erstmal durchlesen
1) Man kann unterschreiben
2) Man kann sagen "Nein"
3) Man kann sagen "Nein" und gleichzeitig ein paar "Verbesserungen einbringen (weniger Bewerbungen schreiben, Nachweispflicht ändern, Bewerbungskosten anpassen, gesundheitliche Gründe wie auch immer berücksichtigen, Gültigkeitsdauer etc.). Die Gründe sind ganz unterschiedlich und ich habe auch schon gute Eingliederungsvereinbarungen gesehen, wo nix von einer Bewerbungspflicht steht (also da würde ich nix ablehnen). Andererseits, wenn 30 Pflicht sind wäre ich nicht so zuvorkommend.
Grundsätzlich würde ich immer zu 3 raten, weil man dann bei einem evtl. Verwaltungsakt gute Gründe hat das ganze zu widersprechen (Eingliederungsvereinbarung soll lt. Gesetzgeber gleichberechtigt zwischen Jobcenter und "Kunden" abgeschlossen werden. Wenn das Jobcenter etwas vorlegt ohne Alternativen zu haben hat man gegen einen Verwaltungsakt bessere Chancen (wenn man nix macht hat man meistens keine Chance)..
Viel Erfolg
Lese es dir in ruhe durch (du kannst es auch mit nach Hause nehmen) und überlege es dir selber ob du unterschreibst oder nicht. Es gibt auch die Möglichkeit über den Inhalt zu verhandeln, achte auch darauf das z.b. die kostenübernahme von Bewerbungen geregelt ist.
Es gibt aber keine pflicht das zu unterschreiben und man darf dafür auch nicht Sanktioniert werden, es kann dann aber ein einseitiger Verwaltungsakt erlassen werden gegen den du aber Widerspruch einlegen kannst und bei ablehnung kannst du kostenlos klagen.
Lehne sie ab wen es um die Bewertungszahl geht und gehe Dan auch in den Widerspruch bzw wen nötig vor Gericht gegen den bescheid der darauf folgt den diese form der egv ist nur da um dich sanktionieren zu können was ohne egv rechtswidrig ist.
Es gibt keine konsequenten wen du nicht unterschreibst das hat das Bundesverfassungsgericht schon längst entschieden.
Nur hat das amt einen weg Dan gefunden die egv unterschrift zu umgehen deswegen wen dieser bescheid kommt sofort in den Widerspruch gehen oder auch vor Gericht Dan kann das amt dagegen erstmal nichts machen.
Eine Massenarmee aber sollte man nur ablehnen wen das nur was sinnloses ist oder in deine rechte als Bürger eingegriffen werden würde.
Das amt muss sich nicht an die EGV halten.
Fals du sie doch unterschreibst kanst du zb auch fordern keine Zeitarbeit oder sinnlose Massenarmeen.
Ok das klingt sinvoll. Werde definitiv nicht unterschreiben
Lg
In einer EGV werden die Rechte und Pflichten Jobcenters, aber auch deine aufgeführt. Allerdings entspricht es der Wahrheit, dass die Pflichten der Jobcenter sehr diffus sind und im Ernstfall nicht greifbar. Die Pflichten des Arbeitssuchenden sind dagegen sehr konkret mit Androhung von Strafe.
Außerdem stehen sowieso deine Pflichten im Gesetz. Von daher ist diese Vereinbarung überflüssig. Du schließt doch mit der Justizministerin auch kein extra Vertrag ab niemanden umzubringen.
Somit kannst du dich in der Tat weigern so eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Allerdings wird dann oftmals diese als Verwaltungsakt erlassen. Was durchaus Vorteil hat, denn dann kannst du sie gerichtlich überprüfen lassen.
Es ist aber schlichtweg Unsinn, dass es eine Falle ist um dich in irgendwelchen Maßnahmen zu stecken. Richtig ist aber, dass diverse Maßnahme sagen wir mal nur zum Wohle des Anbieters da sind.
Du bist nicht verpflichtet diese nicht zu unterschreiben. wie ich bereits schrieb, kann diese dann als Verwaltungsakt erlassen werden.
Nein, es ist nicht die beste Variante. erstmal kann so ein Gericht bei der Überprüfung der Vereinbarung feststellen, dass diese absolut korrekt ist und dann kann man versuchen eine Vereinbarung zu erreichen, die zum Nutzen beider sind. Ist in der Tat etwas kompliziert, kommt immer auf den Sachbearbeiter an.
Ich hatte das mit dem Verwaltungsakt schonmal gehabt und noch nie etwas schlimmes erlebt, aber mal sehen...
Korrigier mich, wenn ich da was missverstehe: Kohle willst Du aber schon, ja? Nur ohne selber irgendwas zu tun.
Und dann wundert man sich, woher die ganzen Vorurteile kommen...
Ja natürlich will der Fragesteller das Geld haben. In dem Punkt gebe ich dir absolut recht.
Ich arbeite beim Bildungsträger, habe also täglich Kontakt mit entsprechenden Personen natürlich auch deren Eingliederungsvereinbarung. Diese Vereinbarung sollte ursprünglich dazu dienen, einen Arbeitssuchenden bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Leider ist die dermaßen verkommen, dass das Jobcenter darf, kann, bemüht irgendetwas zu tun, während die Pflichten das Arbeitssuchenden absolut konkret sind mit Androhung von Strafe. Rechte hat der Arbeitssuchende in so einer Eingliederungsvereinbarung nicht und ja, leider stimmt es auch, das viele in völlig sinnlose Maßnahmen gedrängt werden, die für sie völlig ungeeignet sind.
Ich habe schon mehrfach erlebt, wie Leute die man zuerst in einem Deutsch Lehrgang schicken muss, ein Computerlehrgang oder Bewerbungstraining besuchen müssen und dementsprechend nichts lernen und nichts verstehen.
Wenn jemand aber einen Lehrgang besucht, ist der offiziell nicht mehr arbeitslos und verschwindet aus der Statistik.
Den Text im letzten Abschnitt solltest du fett schreiben. Die machen das wirklich so, damit wir raus aus der Statistik sind. Also mein Sachberater ist eigentlich sehr nett, er hat mich bis jetzt noch nie zu etwas gezwungen, aber da er leider kurzfristig weg ist und ein Vertreter sich um mich kümmert wird, kann ich dem Sesselfurzer nicht vertrauen, da der in der Vergangenheit mein Sachberater war und mich oft genug sanktioniert hatte
Das Spielchen kenn ich, von wegen Statistik.
Ich hatte auch mal ne Maßnahme, die hätte ich auch selber gezahlt, hätte ich das Geld gehabt. (4500€+ IHK-Prüfungsgebühren).
Ich hab mir nen Bein ausgefreut, als ich die kriegte.. und sie hat auch echt was gebracht.
Aber man muss eben auch mal zeigen, man spielt zu vernünftigen. Bedingungen mit. Nicht gleich bockig alles abblocken.
Und dem FS geht es ja generell um ‚will nicht‘
Die Vorurteile kommen von den Leuten. So gut wie jeder, der beim Jobcenter sagt, dass man es ablehnen soll
Die Kohle liegt aber nicht an der Eingliederungsvereinbarung. Man hat auch das Recht, es abzulehnen. So viel ich weiß, kommt dann der Verwaltungsakt, das ist der Unterschied
Also ich habe ja auch das Recht, die EGV abzulehnen oder ?