Eingetragenes Wegerecht, wer trägt die Kosten zur Instandhaltung?

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Für die Klärung dieser etwas schwierigen Situation würde ich einen Anwalt einschalten und um Rechtsberatung bitten. Oft wird das von der RSV übernommen.

Was steht denn im Grundbuch? Dort sollten etwaige regelmäßige Entschädigungen geklärt sein! Ist dort keine Entschädigung oder ähnliches vereinbart bist Du auch zu keiner regelmäßigen Zahlung z.b.Grundsteuer verpflichtet!

Für die Instandhaltung gilt, wenn es keinen Vertrag gibt:

Der Berechtigte muss den Weg unterhalten, instand setzen und trägt die Verkehrssicherungspflicht, muss also auch räumen und streuen. Benutzt allerdings der Eigentümer den Weg mit, tragen beide die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart!

Bei etwa gleicher Nutzung 50/50. Ist es ein Weg z.b. zu einem Wochenendgrundstück, und der Eigentümer wohnt dort. Nutzt er den Weg täglich und Du nur in der Saison am Wochenende ist Dein Anteil geringer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PolluxPM  13.09.2024, 15:12

Neubau, also eine Pflasterung ist keine Instandhaltung! Das kann der Eigentümer selbst zahlen... etwaige spätere Instandhaltungskosten wären teilbar!

Papagena1965 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:16

Im Grundbuch ist nur die Nutzung und die Art der Nutzung eingetragen.

Über etwaige Instandhaltung und deren Kosten ist nichts vermerkt.

Wir nutzen den Weg Beide täglich.

PolluxPM  14.09.2024, 16:25
@Papagena1965

Spricht für 50/50 der Instandhaltungskosten. Eine Pflasterung wird am Ende die Kosten ja senken, weil wenn die einmal liegt ja nicht mehr jährlich die Löcher verbuddelt und der Weg begradigt werden muss. Da kann man sich ja ggf. einigen, wenn beide den Weg nutzen eben auf 50/50.

Für die Instandhaltung ist der Nutzer verantwortlich , also du. Du kannst auch gerne selbst jemanden damit beauftragen, den du dann bezahlen musst, ggf sparst du dadurch


Papagena1965 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:17

Er benutzt den Weg doch auch….

Instandhaltung bedeutet aber nicht, dass ein lehmiger unbefestigter Weg auf meine Kosten auf einmal gepflastert werden soll.

TheMonkfood  13.09.2024, 13:32
@Papagena1965
Er benutzt den Weg doch auch….

Dann geht's anteilig

Instandhaltung bedeutet aber nicht, dass ein lehmiger unbefestigter Weg auf meine Kosten auf einmal gepflastert werden soll.

Nein. Da hast du wohl auch Mitspracherecht

Grundsätzlich sind das deine Kosten.

Wer zahlt die Instandhaltung beim Wegerecht?

Schnee räumen im Winter oder das Zurückschneiden von Büschen und Bäumen für einen besseren Durchgang – mit dem Wegerecht sind auch Kosten verbunden, die für die Instandhaltung der Zuwegung entstehen. In der Regel trägt derjenige, der das Wegerecht nutzt, also der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, die Kosten für die Instandhaltung und Räumung. Es sind aber auch andere Vereinbarungen bezüglich der Instandhaltung des Weges möglich. Diese sollten auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.

Von irgendeiner Anwaltsseite.


PolluxPM  13.09.2024, 15:09

Das gilt nur sofern der Wegerechtnutzer den Weg allein nutzt, nutzt der Grundeigentümer den Weg ebenfalls werden die Kosten anteilig verteilt!

Ob der Grundeigentümer einen Anspruch hat das z.b. Pflasterarbeiten mitfinanziert werden muss richtet sich meiner Auffassung nach dem Zustand des Weges zum Zeitpunkt der Eintragung des Wegerechts ins Grundbuch bzw. dem was zur Grunddienstbarkeit vereinbart wurde!